Wählbar? Übungsleiterpauschale oder EÜR?
Verfasst: 1. Feb 2021, 13:28
Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung.
Ich habe unregelmäßige Nebeneinkünfte - neben einem Hauptverdienst im Angestelltenverhältnis - als Musikerin, welche ich in den letzten Jahren als Übungsleiterpauschale angegeben habe. Ich letzten Jahr keine EStErkl. mehr abgegeben, weil der Grenzwert nicht erreicht wurde.
Zuvor hatte ich Nebeneinkünfte von Konzerten, die ich mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung veranschlagt habe.
Meine Frage ist nun - da ich in diesem Jahr beträchtliche Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Nebentätigkeit habe - ist es frei wählbar, ob ich die ÜP nutze oder die EÜR?
Meine Einnahmen im Nebenjob sind sehr niedrig, die Ausgabe in diesem Jahr mind. 3x so hoch. Da meine Einkünfte zusammen mit denen aus dem Haupterwerb addiert werden, könnte u. U. eine Erstattung eines Teils meiner Ausgaben (bzw. meiner im Haupterwerb entrichteten Lohnsteuer) zu erzielen sein.
Sehe ich das richtig? Kann ich höhere Ausgaben gg. niedrige Einnahmen geltend machen oder bin ich gezwungen, bei der Übungsleiterpauschale zu bleiben? Dort ist leider nichts absetzbar.
Danke für Eure Antworten!
Ich habe unregelmäßige Nebeneinkünfte - neben einem Hauptverdienst im Angestelltenverhältnis - als Musikerin, welche ich in den letzten Jahren als Übungsleiterpauschale angegeben habe. Ich letzten Jahr keine EStErkl. mehr abgegeben, weil der Grenzwert nicht erreicht wurde.
Zuvor hatte ich Nebeneinkünfte von Konzerten, die ich mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung veranschlagt habe.
Meine Frage ist nun - da ich in diesem Jahr beträchtliche Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Nebentätigkeit habe - ist es frei wählbar, ob ich die ÜP nutze oder die EÜR?
Meine Einnahmen im Nebenjob sind sehr niedrig, die Ausgabe in diesem Jahr mind. 3x so hoch. Da meine Einkünfte zusammen mit denen aus dem Haupterwerb addiert werden, könnte u. U. eine Erstattung eines Teils meiner Ausgaben (bzw. meiner im Haupterwerb entrichteten Lohnsteuer) zu erzielen sein.
Sehe ich das richtig? Kann ich höhere Ausgaben gg. niedrige Einnahmen geltend machen oder bin ich gezwungen, bei der Übungsleiterpauschale zu bleiben? Dort ist leider nichts absetzbar.
Danke für Eure Antworten!