Liebes Forum,
ich habe ab März eine neue Stelle, bei der ich auch einen Dienstwagen bekomme. Versteuert wird nach 1%-Regel plus 0,03%-Bruttolistenpreis je gefahrenem Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei mir kommt da einiges zusammen und ich würde die Fahrtkostenpauschale gerne als Steuerfreibetrag eintragen lassen.
Ich habe dann noch 174 Arbeitstage und 47km zwischen Arbeitsplatz und Wohnung.
Insgesamt macht das dann 174x(20x0,3)+174x(27x0,35)=2.688,30€
Lasse ich diesen Betrag eintragen, oder muss ich davon noch 1.000 als Arbeitnehmerpauschbetrag abziehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Fahrtkostenpauschale als Steuerfreibetrag
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Re: Fahrtkostenpauschale als Steuerfreibetrag
oder muss ich davon noch 1.000 als Arbeitnehmerpauschbetrag abziehen? Ja, natürlich müssen Sie die Werbungskostenpauschale abziehen - die kriegen Sie nicht doppelt...
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Re: Fahrtkostenpauschale als Steuerfreibetrag
Danke! Dann weiß ich Bescheid. Ging mir darum, was ich eintragen kann. Ich war mir nicht sicher, ob das Finanzamt vielleicht von selbst einfach die 1.000 abzieht.
Re: Fahrtkostenpauschale als Steuerfreibetrag
Das würde das Finanzamt auch tun, wenn Sie es nicht tun - insofern können Sie das auch gleich selbst machen.
Re: Fahrtkostenpauschale als Steuerfreibetrag
Da Sie selber schlicht und ergreifend gar nichts eintragen, sondern nur in der Anlage Werbungskosten die Zeilen 4 - 10 ausfüllen, erübrigt die Frage eigentlich!Nightcrawler hat geschrieben: Danke! Dann weiß ich Bescheid. Ging mir darum, was ich eintragen kann. Ich war mir nicht sicher, ob das Finanzamt vielleicht von selbst einfach die 1.000 abzieht.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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