Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Hallo,
ein Zweitausbildung (Master) kann als Verlustvortrag steuerlich geltend gemacht werden.
Wie ist dies bei einem nicht beendeten Master? Ich habe leider keine Antwort gefunden.
Viele Grüße
ein Zweitausbildung (Master) kann als Verlustvortrag steuerlich geltend gemacht werden.
Wie ist dies bei einem nicht beendeten Master? Ich habe leider keine Antwort gefunden.
Viele Grüße
Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Ganz genauso. Man muss aber tatsächlich einen Verlust haben - wer z. B. im Mai den Master abbricht und im Juli einen Job annimmt, hat todsicher keinen Verlust (aber dafür absetzbare Werbungskosten).
Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Super, vielen Dank. Auch für die schnelle Rückmeldung.
Man kann also eine NICHT BEENDETE Ausbildung "anrechnen".
Ich war noch bis 09/2020 (seit 10/2016) im Master eingeschrieben.
Kann ich die Rechnung genauso aufstellen, als wenn ich den Master 09/2020 abgeschlossen hätte?
Man kann also eine NICHT BEENDETE Ausbildung "anrechnen".
Ich war noch bis 09/2020 (seit 10/2016) im Master eingeschrieben.
Kann ich die Rechnung genauso aufstellen, als wenn ich den Master 09/2020 abgeschlossen hätte?
Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Ja. Die Kosten sind kalenderjahresweise in Anträgen auf Verlustfeststellung anzugeben. Das geht auch noch für 2016. Und steuerpflichtige Einnahmen sind da auch anzugeben und werden dann entsprechend abgezogen.
Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Nochmal danke!
Ja, ich bin mal gespannt was bei raus kommt, da ich während des "Masters" arbeiten war.
Ja, ich bin mal gespannt was bei raus kommt, da ich während des "Masters" arbeiten war.
Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master
Daran scheitert es oft. Im Übrigen kennen Sie doch die Zahlen (Verdienst auf der einen und Kosten des Master auf der anderen Seite): Da können Sie auch selbst ausrechnen, ob das lohnt. Es geht hier um fünf Anträge, einen für jedes Kalenderjahr. Das ist viel Arbeit, und die sollte man sich sparen, wenn nichts dabei rauskommt...