Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Naute_
Beiträge: 5
Registriert: 11. Mär 2017, 13:34

Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von Naute_ »

Hallo,

ein Zweitausbildung (Master) kann als Verlustvortrag steuerlich geltend gemacht werden.

Wie ist dies bei einem nicht beendeten Master? Ich habe leider keine Antwort gefunden.

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von muemmel »

Ganz genauso. Man muss aber tatsächlich einen Verlust haben - wer z. B. im Mai den Master abbricht und im Juli einen Job annimmt, hat todsicher keinen Verlust (aber dafür absetzbare Werbungskosten).
Naute_
Beiträge: 5
Registriert: 11. Mär 2017, 13:34

Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von Naute_ »

Super, vielen Dank. Auch für die schnelle Rückmeldung.

Man kann also eine NICHT BEENDETE Ausbildung "anrechnen".

Ich war noch bis 09/2020 (seit 10/2016) im Master eingeschrieben.

Kann ich die Rechnung genauso aufstellen, als wenn ich den Master 09/2020 abgeschlossen hätte?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von muemmel »

Ja. Die Kosten sind kalenderjahresweise in Anträgen auf Verlustfeststellung anzugeben. Das geht auch noch für 2016. Und steuerpflichtige Einnahmen sind da auch anzugeben und werden dann entsprechend abgezogen.
Naute_
Beiträge: 5
Registriert: 11. Mär 2017, 13:34

Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von Naute_ »

Nochmal danke!

Ja, ich bin mal gespannt was bei raus kommt, da ich während des "Masters" arbeiten war.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Verlustvortrag - Nicht beendeter Master

Beitrag von muemmel »

Daran scheitert es oft. Im Übrigen kennen Sie doch die Zahlen (Verdienst auf der einen und Kosten des Master auf der anderen Seite): Da können Sie auch selbst ausrechnen, ob das lohnt. Es geht hier um fünf Anträge, einen für jedes Kalenderjahr. Das ist viel Arbeit, und die sollte man sich sparen, wenn nichts dabei rauskommt...
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