Werbungskosten - Tablet als Lehrkaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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OLLIolli
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jan 2021, 14:55

Werbungskosten - Tablet als Lehrkaft

Beitrag von OLLIolli »

Hallo liebes Forum,

Ich suche schon seit einiger Zeit nach einer Antwort auf meine Frage zum Thema Werbungskosten.
An einigen Schulen hält langsam die Digitalisierung einzug. Im Zuge dieses Prozesses stehe ich nun vor der Auswahl eines Tablets, welches ich dann für meinen Unterricht nutzen möchte.
Ich habe es bisher so verstanden, dass ich bei Kauf eines Tablet dieses in dem entsprechenden Jahr als Werbungskosten absetzen könnte. Je nach Kosten direkt oder auf mehrere Jahre umgelegt.
Hier ist die Situation ziemlich eindeutig.

Nun überlege ich allerdings mir ein Tablet über einen Mobilfunkvertrag mit der dazugehörigen Rate zu finanzieren. So vermeide ich den hohen einmaligen Betrag. Der Vertrag wäre auf 24 Monate ausgelegt.
Nun ist meine Frage, ob es möglich ist diese monatlichen Kosten auch in der Steuererklärung anzugeben?
Hat jemand schonmal einen vergleichbaren Fall gehabt?


Vielen Dank schonmal :-)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten - Tablet als Lehrkaft

Beitrag von muemmel »

Ja, natürlich ist das möglich. Die Frage wird eher sein, wieviel % Privatnutzung Sie da abziehen müssen.
OLLIolli
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jan 2021, 14:55

Re: Werbungskosten - Tablet als Lehrkaft

Beitrag von OLLIolli »

Danke für die Antwort. Natürlich muss man sich dann über die privatnutzung Gedanken machen. Sie ist sicherlich zu einem gewissen Prozentsatz gegeben.
Dir Angabe erfolgt dann ganz normal als Werbungskosten?
Muss ich in dem Fall etwas besonders beachten?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten - Tablet als Lehrkaft

Beitrag von muemmel »

Sie ist sicherlich zu einem gewissen Prozentsatz gegeben. 50/50 wird gemeinhin akzeptiert.
Dir Angabe erfolgt dann ganz normal als Werbungskosten? Wenn Sie Angestellter bzw. Beamter sind - ja.
Muss ich in dem Fall etwas besonders beachten? Nein.
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