Gewerbe abgemeldet - alten IHK-Beitrag absetzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
ThomasS
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jan 2021, 14:58

Gewerbe abgemeldet - alten IHK-Beitrag absetzen?

Beitrag von ThomasS »

Hallo zusammen,

ich bin seit 2019 angestellt und habe in dem Zug auch mein Gewerbe abgemeldet. Nun ist mir in 2020 der IHK-Beitragsbescheid für 2016(!) als Rechnung ins Haus geschneit.

Was mache ich nun damit (bezahlt habe ich ihn bereits)? Kann ich das in der privaten Einkommensteuererklärung irgendwo als Ausgabe geltend machen? Die alte Gewerbe-Steuererklärung kann ich ja nicht mehr korrigieren und das als Betriebsausgabe geltend machen.
Zudem we
rden ja noch drei weitere Bescheide (für 2017, 2018 und 2019) kommen. Da kommt doch eine ganz schöne Summe zusammen.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Thomas
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gewerbe abgemeldet - alten IHK-Beitrag absetzen?

Beitrag von muemmel »

Was mache ich nun damit (bezahlt habe ich ihn bereits)? Kommt drauf an - wann haben Sie denn das bezahlt? 2020 oder 2021?
Kann ich das in der privaten Einkommensteuererklärung irgendwo als Ausgabe geltend machen? Nö. Aber Sie können das trotz Gewerbeabmeldung über die Anlage G in die Steuererklärung einbringen, und zwar im Jahr der Zahlung.
Die alte Gewerbe-Steuererklärung kann ich ja nicht mehr korrigieren und das als Betriebsausgabe geltend machen. Als ehem. Gewerbetreibender sollten Sie doch wissen, dass man Ausgaben im Jahr der Zahlung ansetzt und nicht willkürlich in frühere Steuerjahre "zurückschreibt"...
taxpert
Beiträge: 799
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Gewerbe abgemeldet - alten IHK-Beitrag absetzen?

Beitrag von taxpert »

Nicht ganz richtig muemmel. Im Jahr der Betriebsaufgabe hätte man zwingend zur Bilanzierung wechseln müssen und eine Aufgabebilanz erstellen müssen, in der diese Kosten über eine Rückstellung erfasst gewesen wären. Die Kosten hätten dann zutreffender Weise über die Ermittlung des Übergangsgewinn den Gewinn nicht im Jahr der Zahlung sondern bereits im Jahr der rechtlichen Entstehung den Gewinn gemindert.

Da bei kleinen Betrieben auf eine Aufgabebilanz meistens verzichtet wird, wird man die Kosten -wie Du ja schon gesagt hast!- im Jahr der Zahlung als nachträgliche BA wahrscheinlich akzeptieren.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten