Zweitausbildung und kein Verlustvortrag möglich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Vanessa
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Zweitausbildung und kein Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Vanessa »

Hallo,

Ich habe für das Jahr 2019 eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Bei meinem Studium handelte es sich um meine Zweitausbildung. Nebenbei habe ich eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, die aber unter die Übungsleiterpauschale fällt. Als ich nun meinen Bescheid erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass meine Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben verzeichnet wurden, obwohl es ja eigentlich als Werbungskosten eingetragen werden müsste. Daraufhin habe ich dazu einen Einspruch eingelegt.

Diesem Einspruch wurde nicht zugestimmt mit der Begründung: "Sie sind durch den Bescheid nicht beschwert, weil die Einkommensteuer auf Null€ festgesetzt ist. Es fehlt deshalb an einem für den Einspruch erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis. Durch die Berücksichtigung der Ausbildungskosten als Werbungskosten entsteht auch kein Verlustvortrag."

Nun habe ich mir den Bescheid noch einmal genauer angesehen.Bild

Kann mir jemand erklären, wie es überhaupt zu der Festsetzung der Einkommensteuer auf Null € kam? Und kann es vielleicht sein, dass die Einnahmen von 750€ aus meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht als Übungsleiterpauschale eingestuft wurden und ich deshalb keinen Verlustvortrag vorweisen kann? Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

Über eine Antwort zu meinem Problem würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon Mal im Voraus!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitausbildung und kein Verlustvortrag möglich?

Beitrag von muemmel »

Kann mir jemand erklären, wie es überhaupt zu der Festsetzung der Einkommensteuer auf Null € kam? Weil 493 Euro weit unter dem Grundfreibetrag liegen. 1.384 Euro übrigens auch.
Und kann es vielleicht sein, dass die Einnahmen von 750€ aus meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht als Übungsleiterpauschale eingestuft wurden und ich deshalb keinen Verlustvortrag vorweisen kann? Sieht ganz so aus. Da die 891 Euro aber in jedem Fall mit den Renteneinkünften verrechnet worden wären, wäre auch nur ein recht kleiner VV herausgekommen.
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