Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Hallo zusammen,
eine Frage bitte.
Mir ist klar, dass man normalerweise ein Arbeitsmittel, bei mir handelt es sich um ein Drucker / Multifunktionsgerät, am Folgejahr des Rechnungsdatums nicht mehr ansetzen kann.
Das Gerät würde allerdings über 4 Jahre abgeschrieben.
In der Steuersoftware wird eine Abschreibung über 4 Jahre automatisch generiert, wenn ich das Rechnungsdatum (Oktober vom Vorjahr) angebe.
Es blieben also noch 3 Jahr übrig, in der das Gerät abgesetzt werden könnte. Das erste Jahr für dann wegfallen.
Meine Frage ist, ob das tatsächlich möglich ist?
Danke!
eine Frage bitte.
Mir ist klar, dass man normalerweise ein Arbeitsmittel, bei mir handelt es sich um ein Drucker / Multifunktionsgerät, am Folgejahr des Rechnungsdatums nicht mehr ansetzen kann.
Das Gerät würde allerdings über 4 Jahre abgeschrieben.
In der Steuersoftware wird eine Abschreibung über 4 Jahre automatisch generiert, wenn ich das Rechnungsdatum (Oktober vom Vorjahr) angebe.
Es blieben also noch 3 Jahr übrig, in der das Gerät abgesetzt werden könnte. Das erste Jahr für dann wegfallen.
Meine Frage ist, ob das tatsächlich möglich ist?
Danke!
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Meine Frage ist, ob das tatsächlich möglich ist? Ja, natürlich ist das möglich. Allerdings wird ein Multifunktionsgerät über 3 Jahre abgeschrieben: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/drucker-5-abschreibung-eines-multifunktionsdruckers_idesk_PI20354_HI1905803.html
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Hallo,
vielen Dank für die für mich hilfreiche Antwort an einem Tag, wo man eigentlich keine Antwort mehr erwartet!
Ich hatte vor meiner Fragestellung zu dem Thema gesucht aber nur Hinweise zu Arbeitsmitteln gefunden, die sofort abgeschrieben werden, was rückwirkend natürlich nicht möglich ist.
Nur, dass ich mich nicht missverständlich ausgedrückt habe:
Ich mache beispielsweise eine Steuererklärung für das Jahr 2019.
Meine Rechnung ist von Ende 2018.
Auch wenn ich das Gerät in der Steuererklärung 2018 vergessen hatte, würden die beiden übrigen Jahre 2019 und 2020 noch abgeschrieben werden können?
Mit den 3 Jahren Nutzungsdauer hast du natürlich Recht. Da hatte ich mich vertan.
Wenn man das Arbeitsmittel / Multifunktionsgerät z. T. auch privat nutzt, was wäre dann ein sinnvoller Prozentsatz für die berufliche Nutzung?
Wenn ich beispielsweise 50% angeben würde, müsste ich den Anteil der Nutzung irgendwie nachweisen?
VG
vielen Dank für die für mich hilfreiche Antwort an einem Tag, wo man eigentlich keine Antwort mehr erwartet!
Ich hatte vor meiner Fragestellung zu dem Thema gesucht aber nur Hinweise zu Arbeitsmitteln gefunden, die sofort abgeschrieben werden, was rückwirkend natürlich nicht möglich ist.
Nur, dass ich mich nicht missverständlich ausgedrückt habe:
Ich mache beispielsweise eine Steuererklärung für das Jahr 2019.
Meine Rechnung ist von Ende 2018.
Auch wenn ich das Gerät in der Steuererklärung 2018 vergessen hatte, würden die beiden übrigen Jahre 2019 und 2020 noch abgeschrieben werden können?
Mit den 3 Jahren Nutzungsdauer hast du natürlich Recht. Da hatte ich mich vertan.
Wenn man das Arbeitsmittel / Multifunktionsgerät z. T. auch privat nutzt, was wäre dann ein sinnvoller Prozentsatz für die berufliche Nutzung?
Wenn ich beispielsweise 50% angeben würde, müsste ich den Anteil der Nutzung irgendwie nachweisen?
VG
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Auch wenn ich das Gerät in der Steuererklärung 2018 vergessen hatte, würden die beiden übrigen Jahre 2019 und 2020 noch abgeschrieben werden können? Natürlich - das Gerät existiert ja trotzdem. Nur die Abschreibung für 2018 ist futsch.
Wenn ich beispielsweise 50% angeben würde, müsste ich den Anteil der Nutzung irgendwie nachweisen? Ich weiss ja nicht, was Sie generell als Grund für berufliche Nutzung angeben werden, aber i. d. R. wird 50/50 nicht weiter hinterfragt.
Wenn ich beispielsweise 50% angeben würde, müsste ich den Anteil der Nutzung irgendwie nachweisen? Ich weiss ja nicht, was Sie generell als Grund für berufliche Nutzung angeben werden, aber i. d. R. wird 50/50 nicht weiter hinterfragt.
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Hallo,
danke noch mal!
Ich habe jetzt gelesen, dass ein z.T. selbstständig nutzbares Gerät (mein Multifunktionsgerät kann ohne PC kopieren und faxen) nur über ein Jahr abgeschrieben wird.
Dann hat sich das Thema wohl für mich erledigt.
Was meine vorherige Annahme der Abschreibung über 4 Jahre betrifft, hatte ich mich über diese Tabelle des Abschreibungsverlaufs (hier am Beispiel StEkl 2016 mit Rechnung eines Gerätes von 2015) leiten lassen:
VG
danke noch mal!
Ich habe jetzt gelesen, dass ein z.T. selbstständig nutzbares Gerät (mein Multifunktionsgerät kann ohne PC kopieren und faxen) nur über ein Jahr abgeschrieben wird.
Dann hat sich das Thema wohl für mich erledigt.
Was meine vorherige Annahme der Abschreibung über 4 Jahre betrifft, hatte ich mich über diese Tabelle des Abschreibungsverlaufs (hier am Beispiel StEkl 2016 mit Rechnung eines Gerätes von 2015) leiten lassen:
VG
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Hallo,
danke noch mal für die Hilfe und einen guten Rutsch!
Ich versuche es jetzt einfach mit Abschreibung über 3 Jahre.
Möglicherweise hat man bei so einem Gerät die Wahl, ob man es sofort oder über 3 Jahre abschreibt.
VG
danke noch mal für die Hilfe und einen guten Rutsch!
Ich versuche es jetzt einfach mit Abschreibung über 3 Jahre.
Möglicherweise hat man bei so einem Gerät die Wahl, ob man es sofort oder über 3 Jahre abschreibt.
VG
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Ja, Sie haben die Wahl. Die Sofortabschreibung unterhalb eines gewissen Wertes ("geringfügiges Wirtschaftsgut") ist nur eine Option, kein Zwang.
Re: Über mehrere Jahre absetzbares Arbeitsmittel noch am Folgejahr des Rechnungsdatums ansetzen?
Danke für die abschließende Klärung!