Begrenzung des Verlustrücktrags vergessen - Einspruch möglich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jore
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Registriert: 30. Dez 2020, 14:41

Begrenzung des Verlustrücktrags vergessen - Einspruch möglich?

Beitrag von jore »

Hallo zusammen,

ich bin Student und habe für das Jahr 2019 einen Verlust feststellen lassen.
Leider habe ich nicht gewusst, dass ich den Verlustrücktrag in der Steuerklärung begrenzen muss, damit die Verluste vorgetragen werden um somit mit zukünftigem steuerpflichtigem Einkommen verrechnet zu werden.
Nun wurde der Verlust vom Finanzamt in die Jahre 2017 und 2018 zurückgetragen, in denen nur sehr geringes Einkommen vorhanden war und somit auch keine Steuern gezahlt wurden.

Kann ich innerhalb der einmonatigen Frist einen Einspruch einlegen um die Begrenzung des Verlustrücktrags und einen Verlustvortrag zu bewirken?
Wenn ja muss ich diesen Einspruch gegen die Steuerbescheide 2017, 2018 und 2019 oder gegen die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages aus 2019 wenden?
Muss bzw. wie muss der Einspruch begründet werden?

Vielen Dank bereits im Voraus
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