Arbeitszimmer bei Schulschließungen (Corona)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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railmaster666
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Registriert: 29. Dez 2020, 10:03

Arbeitszimmer bei Schulschließungen (Corona)

Beitrag von railmaster666 »

Hallo in die Runde,
eine Frage zur Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers.
Maßgeblich scheint ja zu sein, dass „kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen“ darf.
Hier wird in der einschlägigen Ratgeber-Literatur oft aufgeführt, dass es darauf ankommt, was der Arbeitgeber angewiesen hat (Pflicht zum Home-Office, Empfehlung zum Home-Office etc.)
Ich möchte jetzt aber auf einen anderen Punkt hinaus: Schulschließungen.
Hypothetische Situation:
Ehepaar, zwei Kinder (Grundschule). Schulen sind vom 16.03 – 11.05 geschlossen.
Notbetreuung in der Schule war laut Regularien der Stadt keine Option, da dies nur im Falle von systemrelevanten Berufen möglich war und der Arbeitgeber KEIN Homeoffice möglich machen konnte. Beides war nicht der Fall.
Da die Kinder zuhause waren, arbeiteten beide Eheleute im häuslichen Arbeitszimmer, dass ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wurde.

Frage: Können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für diesen Zeitraum als Werbungskosten angesetzt werden?

Bin auf Eure Meinung gespannt.
Grüße
Richard
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