Zweitstudium absetzen, verpufft mein Verlustvortrag?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FLRN
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Registriert: 27. Dez 2020, 10:05

Zweitstudium absetzen, verpufft mein Verlustvortrag?

Beitrag von FLRN »

Hallo zusammen,

ich werde in naher Zukunft zum ersten Mal meine Steuererklärung einreichen.

Ich bin seit 02/2020 als Arbeitnehmer (Vollzeit) tätig, habe Lohnsteuer gezahlt. In den Jahren 2017-2019 habe ich mein Zweitstudium absolviert, welches ich gerne als Verlustvortrag in meine kommende Einkommenssteuerklärung übertragen und steuerlich geltend machen möchte. Ich bin ledig und habe keine sonstigen Einkünfte.

In den Jahren 2017 + 2018 habe ich während meines Studiums eine Werkstudententätigkeit (nicht mehr als 20h die Woche) auf Lohnsteuerkarte ausgeübt. Sagen wir mal, dass ich in diesen Jahren pro Jahr ca. 6.000 Euro verdient habe (es wurde keine Lohnsteuer bezahlt, Freibetrag).

Im Jahr 2019 habe ich dann noch ein Pflichtpraktikum von Studium aus absolviert. Es gab eine Vergütung. Hierfür habe ich ebenfalls einen Lohnsteuerauszug am Jahresende erhalten, hier kann man mit 2.500 Euro rechnen.

Meine Universität lag sehr nah an meiner Wohnung, aufgrund meines Alters musste ich mich eigenständig bei der Krankenversicherung anmelden, Ausgaben für Büromaterial hatte ich wenig bis gar nicht.

Meine Frage ist:
Lohnt es sich, einen Verlustvortrag für 2017+2018 anzufangen oder verpuffen diese sowieso stets mit dem Folgejahr.
Beispiel: möglicher Verlustvortrag für 2017 verpufft mit dem "Einkommen" aus 2018, da hier keine Lohnsteuer bezahlt wurde.
Nur für 2019 anfertigen?

Oder verhält es sich so, dass mein Einkommen dieser Jahre quasi "Null-Einkommen" (da keine Lohnsteuer) gelten und ich die Kosten für mein Studium in den jeweiligen Jahren komplett aufsummieren und mit in die Steuererklärung für 2020 nehmen kann?

So richtig verstanden habe ich es nämlich noch nicht bzw. will mir keine Arbeit aufbürden, die ich mir von vornherein sparen kann.

Vielen Dank
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitstudium absetzen, verpufft mein Verlustvortrag?

Beitrag von muemmel »

Lohnt es sich, einen Verlustvortrag für 2017+2018 anzufangen oder verpuffen diese sowieso stets mit dem Folgejahr. Hatten Sie denn Werbungskosten von mehr als 6.000 Euro pro Jahr? Sonst haben Sie ja gar keinen Verlust.
Nur für 2019 anfertigen? Da gibt es dasselbe Problem - lagen die WK über den Einnahmen?
Oder verhält es sich so, dass mein Einkommen dieser Jahre quasi "Null-Einkommen" (da keine Lohnsteuer) gelten und ich die Kosten für mein Studium in den jeweiligen Jahren komplett aufsummieren und mit in die Steuererklärung für 2020 nehmen kann? Nein - Sie hatten ja kein "Null-Einkommen".
Ich bin seit 02/2020 als Arbeitnehmer (Vollzeit) tätig, habe Lohnsteuer gezahlt. Dann empfiehlt sich eine Steuererklärung für 2020 - schon wegen des einen Monats ohne Einkommen.
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