Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsstudium während Sabbatical

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Stenge
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Registriert: 27. Dez 2020, 11:47

Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsstudium während Sabbatical

Beitrag von Stenge »

Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für die Möglichkeit, hier meine Anfrage darzulegen, bei der Sie mir mit Ihrer Erfahrung sicherlich weiterhelfen können. Ich wüsste gerne, ob ich in meiner Einkommensteuererklärung den Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandsstudium während einer Sabbatical-Pause geltend machen kann.

Ich habe im Jahr 2017 in meinem Vollzeitjob ein Sabbatical begonnen, um ein Auslandsstudium zur beruflichen Weiterbildung durchzuführen. Dieses Studium habe ich 2018 nach 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen und bin daraufhin aus dem Sabbatical zu meinem Arbeitsplatz in Deutschland zurückgekehrt. Für meine Arbeit in Deutschland lebe ich ohne Mietkosten im elterlichen Wohnhaus, wohingegen ich für das Studium im Ausland eine eigene Wohnung auf dem Universitätsgelände gemietet hatte. Ich hielt mich immer für mehrere Monate am Stück im Ausland auf und war nur über Weihnachten und Ostern für wenige Wochen in Deutschland zu Besuch. Während meiner Sabbatical-Auszeit lief das Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber weiter und ich erhielt auch weiterhin Lohn.

In meinen Einkommensteuererklärungen für 2017 und 2018 habe ich jeweils einen Verpflegungsmehraufwand entsprechend meiner Auslandsaufenthalte für das Studium eingetragen, was sich auf mehrere Tausend Euro summiert. Zusätzlich wollte ich die Mietkosten der Wohnung als Fortbildungskosten absetzen. Vom Finanzamt wurde beides nun mit folgender Begründung abgelehnt:
"Die Aufwendungen für die Miete können nicht als Fortbildungskosten im Sinne einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden, da Sie in Deutschland keinen eigenen Hausstand besitzen. Ein Zimmer im elterlichen Wohnhaus zählt nicht als eigener Hausstand." - soweit für mich verständlich, und weiter - "Da es sich bei der angemieteten Wohnung in Ihrem Auslandsstudium um Ihren Wohnsitz handelt und Ihre Universität als erste Tätigkeitsstätte gilt und keine Abwesenheit von mehr als 8 bzw. 24 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte vorliegt, ist der Verpflegungsmehraufwand nicht zu gewähren."

Da ich auch während des Sabbaticals weiterhin in einem laufenden Arbeitsverhältnis mit Lohn war, müsste nach meinem Verständnis weiterhin mein Arbeitsplatz als meine erste Tätigkeitsstätte gelten, anstelle meiner Universität. Täusche ich mich hierbei? Besteht für mich eine sinnvolle Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes einzulegen?


Vielen Dank im Voraus
Stenge
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