Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
gnampf
Beiträge: 3
Registriert: 17. Dez 2020, 20:33

Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von gnampf »

Hallo,

bin neu hier und hoffe auf den ein oder anderen kleinen Tipp :-)

Nehmen wir folgende Ausgangslage an:

Jemand studiert seit längerer Zeit (Erststudium) und hat im Jahr 2020 erstmal keine steuerlich relevanten Einkünfte (nur Bafög, Kindergeld). So wie ich es verstehe, können daher die Aufwendungen für das Studium zwar theoretisch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, was ohne Einkünfte aber ins Leere läuft, weil man nur mit Werbungskosten einen steuerlichen Verlust erreichen könnte.

Jetzt ist es aber so, dass ab etwa Oktober ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ausgeübt werden würde. Die Immatrikulation bestünde natürlich währenddessen fort. Das Praktikum wird mit 450€ vergütet, zudem taucht auf der Lohnabrechnung noch die Lohnart Miete als geldwerter Vorteil auf, was ein Steuer-Brutto von 590€ ergibt. Auf der Lohnabrechnung steht "StKl: 1". SV-Beiträge fallen nicht an. Steuern werden natürlich auch keine abgezogen, weil die Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag liegen werden.

Das Praktikum wurde fernab des Erstwohnsitzes abgeleistet. Dadurch ergab sich eine doppelte Haushaltsführung, auch wenn eine Wohnung durch den AG gestellt wurde, könnten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen und die wöchtenlichen Heimfahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es stünde also die Überlegung im Raum, ob dadurch irgendwie ein Verlustvortrag entstehen könnte.

Ich konnte bereits im Forum die Aussage finden "Für einen Verlustvortrag braucht man Verluste. Einen Verlust hat man, wenn man mehr Werbungskosten als Einkommen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen unter dem Grundfreibetrag lag". Demnach sollte es also keine Rolle spielen, dass hier der Grundfreibetrag unterschritten wurde und kein Cent Einkommensteuer bezahlt wurde.

Dennoch bin ich mir jetzt unterm Strich nicht sicher, ob die Einkünfte aus dem Pflichtpraktikum (insgesamt ca. 1900 €) überhaupt grundsätzlich steuerpflichtig sind und ich für diese Zeit die Werbungskosten ansetzen könnte.

Habe ich bei meiner Überlegung vielleicht etwas übersehen bzw. falsch verstanden oder könnte das mit einem kleinen Verlustvortrag tatsächlich klappen?

Liebe Grüße
gnampf
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von muemmel »

Ja, das wird wohl klappen - wenn da eine Steuerklasse steht, dürfte der Lohn theoretisch steuerpflichtig sein.
gnampf
Beiträge: 3
Registriert: 17. Dez 2020, 20:33

Re: Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von gnampf »

muemmel hat geschrieben: 18. Dez 2020, 13:22 Ja, das wird wohl klappen - wenn da eine Steuerklasse steht, dürfte der Lohn theoretisch steuerpflichtig sein.
Danke für die "Bestätigung" meiner Vermutung.

Gibt es noch irgend eine andere Möglichkeit herauszufinden, inwiefern der Lohn wirklich grundsätzlich steuerpflichtig ist, außer der angegebenen Steuerklasse?

Gibt es auf der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung dazu irgendwelche Hinweise?

Der Job ist im übrigen SV-rechtlich nicht als Minijob gemeldet, falls das relevant ist.
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von muemmel »

Gibt es auf der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung dazu irgendwelche Hinweise? Die IST der Hinweis - im steuerfreien Minijob bekämen Sie gar keine Jahreslohnsteuerbescheinigung.
gnampf
Beiträge: 3
Registriert: 17. Dez 2020, 20:33

Re: Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von gnampf »

muemmel hat geschrieben: 18. Dez 2020, 22:16 Gibt es auf der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung dazu irgendwelche Hinweise? Die IST der Hinweis - im steuerfreien Minijob bekämen Sie gar keine Jahreslohnsteuerbescheinigung.
Danke, das war mir nicht zu 100% bewusst. Aber dann mache ich es einfach so, wenn eine Jahreslohnsteuerbescheinigung käme, würde ich die Werbungskosten angeben und das mit dem Verlustvortrag probieren.

Kann mir jemand sagen, ob meine folgenden "Thesen" vereinfacht richtig sind oder ob ich etwas völlig falsch verstehe:

Der Verlustvortrag bzw. Verlust an sich kann in dem Fall nur entstehen, wenn die Werbungskosten für das Praktikum höher sind als die Einnahmen daraus (Praktikantenlohn).
Eventuell vorhandene Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge; Pflegepauschbetrag für Pflegeperson, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Aufwendungen für das zeitgleiche Erststudium (=Ausbildungskosten) usw.) erhöhen den Verlust nicht, weil durch Sonderausgaben kein Verlust entstehen kann. Zudem werden von den Einkünften immer zuerst die Werbungskosten abgezogen, dann eventuelle Sonderausgaben.

Im Umkehrschluss kann ich mir die Angabe bzw. Ermittlung von Sonderausgaben eigentlich sparen, wenn ich z.B. mit den Werbungskosten bereits einen Verlust erzielt habe, weil die zusätzlichen Sonderausgaben dann gar keine wirkliche Auswirkung haben?

Danke im Voraus und frohe Weihnachten.
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag durch Praktikantenvergütung?

Beitrag von muemmel »

Die Sonderausgaben hätten auch ohne Werbungskosten keine Wirkung - die Steuer beträgt mit und ohne Sonderausgaben null. Aber sonst denken Sie da schon richtig...
Antworten