Zweitausbildung: Einmalzahlung oder Betrag splitten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
FlyingTim
Beiträge: 1
Registriert: 16. Dez 2020, 10:34

Zweitausbildung: Einmalzahlung oder Betrag splitten?

Beitrag von FlyingTim »

Hallo,

ich hoffe ich treffe hier zumindest grob die richtige Anlaufstelle. Sollte dies nicht so sein und ich bin mit diesem Beitrag hier völlig falsch gelandet, will ich mich schon mal dafür entschuldigen...

Zu meinem "Dilemma":

ich habe bereits eine abgeschlossene Erstausbildung, arbeite auch sodass ich über den Steuerfreibetrag verdiene und möchte nun studieren.

Beim Studium habe ich die Möglichkeit, das Studium komplett im Voraus zu zahlen, dadurch natürlich reduziert sich der Gesamtbetrag durch Skonto.

Angenommen ich entscheide mich für die Einmalzahlung i.H.v. sagen wir 10.000€, die ich dann bei der Steuer angebe.

Was passiert mit dem Teil der 10.000€, der keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung findet, weil ich nicht mehr Steuern erstattet bekommen kann, als ich gezahlt habe? Wird dieser automatisch dann im nächsten Jahr verrechnet, oder "verpufft" dieser einfach?

Zum Mitnehmen ins nächste Jahr ist (was ich bisher so gelesen habe) wohl ein Verlustvortrag mit negativem Einkommen (o.ä.?) benötigt, der bei mir aber nicht vorliegt.

Würdet ihr mir dann raten, die Gebühren zu splitten, und nicht alles auf einmal abzusetzen?

Bspw. zuerst ein Jahr im Voraus zahlen (3400€) und danach die restlichen zwei Jahre im Voraus zahlen (6500€).

Durch diese "Zahlungsart" entstehen Mehrkosten von ca. 600€, die auf Grund geringerer Skonti entstehen. Ist es wahrscheinlich, durch steuerliche Absetzbarkeit diesen Betrag wieder reinzuholen und ggf. noch mehr rauszuholen?

Ich weiß, keine einfache Frage, die sich vermutlich schwierig ohne viel mehr Details von mir zu wissen beantworten lässt, aber für jegliche Tipps und Denkanstöße wäre ich überaus dankbar!

Tim
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitausbildung: Einmalzahlung oder Betrag splitten?

Beitrag von muemmel »

Die 10.000 Euro werden nicht von Ihrer Steuerlast abgezogen, sondern vom Einkommen. Und das beträgt ja dann wohl mehr als 10.000 Euro... Ansonsten: Sofern Sie mindestens 24.000 Euro im Jahr verdienen, sollten Sie die 10.000-Euro-Variante wählen. Wenn Sie mir Ihren Bruttolohn verraten, könnte ich Ihnen sogar vorhersagen, wieviel Sie dann erstattet bekommen.
Antworten