Hallo Steuerprofis,
ich hätte eine banale Frage zum Thema doppelte Haushaltsführung:
Ich arbeite und wohne in Berlin und komme ursprünglich aus Nürnberg. Angenommen ich würde mir eine Wohnung in Nürnberg nehmen, um dort die Wochenenden zu verbringen und regelmäßig meine Familie (Eltern) und Freunde sehen zu können (habe ansonsten keinen anderen „Grund“, bin nicht verheiratet, keine Kinder). Wo müsste ich dann meinen Erstwohnsitz anmelden?
Soweit ich weiß, spielt die entscheidende Rolle der Lebensmittelpunkt. Ist der nun bei mir in Berlin, wo ich 5 Tage die Woche arbeite, oder in Nürnberg, wo ich am Wochenende wäre?
Daraus folgt dann ja, welche Wohnung ich als Zweitwohnsitz angebe und deren Kosten (Miete, Nebenkosten) ich unter dem Stichwort doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann.
Oder denke ich mir das zu einfach und der Zweitwohnsitz muss (!) in Berlin sein, d.h. in einer Entfernung die zum täglichen Pendeln von Nürnberg aus unzumutbar wäre? Und muss ich einen triftigeren Grund haben als „Heimatverbundenheit“, warum ich den Erstwohnsitz unbedingt in Nürnberg haben will?
Wie wird da außerdem seitens des Finanzamts nachgefragt, d.h. welche Angaben oder Nachweise muss ich erbringen? Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Meldebescheinigungen?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Doppelte Haushaltsführung - welcher Haushalt ist Erstwohnsitz?
Re: Doppelte Haushaltsführung - welcher Haushalt ist Erstwohnsitz?
Da ist das Bundesmeldegesetz ganz eindeutig - der Hauptwohnsitz ist da, wo man sich überwiegend aufhält: Hier also in Berlin. Im Übrigen ist das für die steuerliche Bewertung völlig schnuppe - das FA bewertet die "tatsächlichen Verhältnisse", unabhängig von den Meldeverhältnissen.
Re: Doppelte Haushaltsführung - welcher Haushalt ist Erstwohnsitz?
Im Übrigen ist die Zweitwohnsitzsteuer in Nürnberg günstiger als in Berlin (10 vs. 15 % der Jahresnettokaltmiete). Und sollten Sie unter 29.000 Euro verdienen, würde man Sie auf Antrag sogar davon befreien (eine bayrische Sonderregelung): https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/kommunen/zweitwohnungssteuer_befreiungsmoeglichkeiten.pdf
Re: Doppelte Haushaltsführung - welcher Haushalt ist Erstwohnsitz?
Hallo,
der einzige Wohnort ist aktuell Berlin, hab' ich das richtig verstanden?
Dann wäre imho eine neue Wohnung in Nürnberg überhaupt keine doppelte Hauhaltsführung (im Sinne des Steuerrechts), sondern reines Privatvergnügen.
Stefan
der einzige Wohnort ist aktuell Berlin, hab' ich das richtig verstanden?
Dann wäre imho eine neue Wohnung in Nürnberg überhaupt keine doppelte Hauhaltsführung (im Sinne des Steuerrechts), sondern reines Privatvergnügen.
Stefan