Handwerkerrechnung nach Verkauf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hendrik85
Beiträge: 1
Registriert: 9. Dez 2020, 15:24

Handwerkerrechnung nach Verkauf

Beitrag von Hendrik85 »

Hallo zusammen,


ich habe im Juli 2020 meine Wohnung verkauft. Im November wurde eine Kellerabdichtung durchgeführt, an der ich mich vereinbarungsgemäß beteiligt habe. Die Rechnung für meinen Anteil habe ich inzwischen erhalten.
Meine Frage: Kann ich die Handwerkerleistung absetzen, obwohl ich nicht mehr in dieser Immobilie wohne oder ist die Absetzbarkeit daran geknüpft, dass ich noch Eigentümer bin bzw. in der Wohnung lebe?

Vielen Dank und beste Grüße

Hendrik
fröschle
Beiträge: 17
Registriert: 14. Feb 2020, 13:32

Re: Handwerkerrechnung nach Verkauf

Beitrag von fröschle »

Hallo Hendrik,

Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen gem. § 35a (4) ESTG ist, dass die Leistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Da du die Wohnung verkauft hast und ausgezogen bist (also deinen Haushalt woandershin verlegt hast), sehe ich keine Möglichkeit, die Steuerermäßigung für die Handwerkerleistung geltend zu machen.

Ich gehe davon aus, dass der Verkauf der Wohnung für dich ein steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft war?
Falls nicht, könnten die nachträglichen Kosten beim ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlös steuermindernd angerechnet werden.

Gruß
fröschle
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