Hallo,
da ich etwas früher in Rente gehen möchte, habe ich bei der Rentenversicherungsanstalt den Ausgleich einer Rentenminderung beantragt. D.h. es ist möglich die Jahre bis zur Rente freiwillig etwas zusätzlich einzuzahlen, dafür wird die Rente später nicht gekürzt, obwohl man früher in Rente geht. Ich habe dazu 2 Fragen:
* Wo muss man die Ausgabe (zusätzliche Einzahlung in die Rentenkasse) bei der Einkommenssteuererklärung eintragen, ich vermute Anlage Vorsorgeaufwendungen unter 302 ?
* Bis zu welcher Summe pro Jahr lohnt es sich aus steuerlichen Aspekten? Gibt es einen Höchstbetrag etc.
Ob es generell Sinn macht oder besser eine Anlage in Aktienfonds etc. ist jetzt mal nicht das Thema, es geht mir rein um den steuerlichen Aspekt.
Vielen Dank für eure Antwort!
Gruß