Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SommerAndre
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Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von SommerAndre »

Hallo zusammen,

ich selbst bin im Außendienst tätig und kann mein Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.

Meine Frau ist stellv. Marktleiterin in einem Edeka-Markt. Sie arbeitet zwei Abende die Woche je circa 3-4 Stunden von Zuhause aus und schreibt die Wochenarbeitspläne für gut 80 Kollegen. Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung meiner Frau ist es nicht möglich, diese vormittags im Markt zu schreiben. Deswegen gibt es die Vereinbarung, dass sie diese Abends Zuhause schreibt. Das Finanzamt hat jetzt aber bei meiner Frau dieses abgelehnt.

Begründung:
"... Aufwendungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt und für die betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht."

Dass es nicht der Mittelpunkt ist, ist mir klar. Es geht auch nicht um die Anerkennung des Mittelpunktes.

Hat das Finanzamt recht, das Arbeitszimmer mein Frau gar nicht anzuerkennen?

LG
André
reckoner
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Hat das Finanzamt recht, das Arbeitszimmer mein Frau gar nicht anzuerkennen?
Meines Erachtens ja, der entscheidende Punkt ist, dass "für die betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", sprich: sie könnte die Arbeit auch Markt verrichten.

Stefan
SommerAndre
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von SommerAndre »

Das ist ja das Problem. Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt. Ware verräumen, Markt leiten etc. Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
reckoner
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
Aber zu Hause schafft sie es doch auch.
Sie könnte dazu auch (nochmals) den Markt aufsuchen und es dort machen.

Wie wird diese Heimarbeit eigentlich bezahlt?

Stefan
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von taxpert »

SommerAndre hat geschrieben: Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt. Ware verräumen, Markt leiten etc. Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
Das Ganze wäre nur dann hilfreich, wenn sie den Arbeitsplatz außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeit nicht nutzen könnte, in Anlehnung an BFH vom 22.02.2017, AZ.: III R 9/16.

Blaeibt außerdem die Frage, ob ein zusätzliches AZ wirklich vorliegt, bzw. inwieweit nicht bereits der Ehemann mit seinem Ansatz bei einem gemeinsamen AZ die Kosten "abgegriffen" hat! Über welchen Betrag redet man im Endeffekt?

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reckoner
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Blaeibt außerdem die Frage, ob ein zusätzliches AZ wirklich vorliegt,
Stimmt, darauf war ich gar nicht eingegangen.

Hat sie denn ein eigenes Arbeitszimmer?

Stefan
SommerAndre
Beiträge: 4
Registriert: 4. Dez 2020, 12:42

Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von SommerAndre »

Es gab wohl 2017 eine Änderung:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/arbeitszimmerkosten-doppelter-hoechstbetrag-bei-zwei-personen/#:~:text=Aktuell%20hat%20der%20Bundesfinanzhof%20seine,Aufwendungen%20hierf%C3%BCr%20bis%20zum%20H%C3%B6chstbetrag

meine Frau schreibt die Arbeitspläne außerhalb der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes.
reckoner
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Es gab wohl 2017 eine Änderung:
OK, war mir nicht bekannt.
meine Frau schreibt die Arbeitspläne außerhalb der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes.
Aber sie könnte es doch auch während der Öffnungszeiten tun, ergo steht ihr ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Stefan
SommerAndre
Beiträge: 4
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von SommerAndre »

Aber sie könnte es doch auch während der Öffnungszeiten tun, ergo steht ihr ein Arbeitsplatz zur Verfügung.
naja da muss sie ja die Ware in die Regale räumen :-/

Gruß,
André
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben:OK, war mir nicht bekannt.
Änderung der Rechtssprechung vom objektbezogenen zum personenbezogenen Höchstbetrag.

Aber nochmal zur Klarstellung: damit beide den Höchstbetrag geltend machen können, müssen natürlich auch entsprechende Kosten von 2.500 € oder mehr angefallen sein!
SommerAndre hat geschrieben:naja da muss sie ja die Ware in die Regale räumen :-/
SommerAndre hat geschrieben: Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt.
Für den Fiskus ist es egal, ob sie die Pläne in ihrer freizeit daheim erstellt oder nach der regulären Arbeitszeit noch im Betrieb bleibt um die Pläne dort zu machen. Ein Arbeitsplatz dafür dürfte zur Verfügung stehen.

Die einzige Möglichkeit der Anerkennung besteht darin, nachzuweisen, dass ihr das Marktleiterbüro für diese Tätigkeiten nicht zur Verfügung steht.

taxpert
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