Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
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Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Hallo zusammen,
ich selbst bin im Außendienst tätig und kann mein Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.
Meine Frau ist stellv. Marktleiterin in einem Edeka-Markt. Sie arbeitet zwei Abende die Woche je circa 3-4 Stunden von Zuhause aus und schreibt die Wochenarbeitspläne für gut 80 Kollegen. Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung meiner Frau ist es nicht möglich, diese vormittags im Markt zu schreiben. Deswegen gibt es die Vereinbarung, dass sie diese Abends Zuhause schreibt. Das Finanzamt hat jetzt aber bei meiner Frau dieses abgelehnt.
Begründung:
"... Aufwendungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt und für die betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht."
Dass es nicht der Mittelpunkt ist, ist mir klar. Es geht auch nicht um die Anerkennung des Mittelpunktes.
Hat das Finanzamt recht, das Arbeitszimmer mein Frau gar nicht anzuerkennen?
LG
André
ich selbst bin im Außendienst tätig und kann mein Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.
Meine Frau ist stellv. Marktleiterin in einem Edeka-Markt. Sie arbeitet zwei Abende die Woche je circa 3-4 Stunden von Zuhause aus und schreibt die Wochenarbeitspläne für gut 80 Kollegen. Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung meiner Frau ist es nicht möglich, diese vormittags im Markt zu schreiben. Deswegen gibt es die Vereinbarung, dass sie diese Abends Zuhause schreibt. Das Finanzamt hat jetzt aber bei meiner Frau dieses abgelehnt.
Begründung:
"... Aufwendungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt und für die betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht."
Dass es nicht der Mittelpunkt ist, ist mir klar. Es geht auch nicht um die Anerkennung des Mittelpunktes.
Hat das Finanzamt recht, das Arbeitszimmer mein Frau gar nicht anzuerkennen?
LG
André
Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Hallo,
Stefan
Meines Erachtens ja, der entscheidende Punkt ist, dass "für die betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", sprich: sie könnte die Arbeit auch Markt verrichten.Hat das Finanzamt recht, das Arbeitszimmer mein Frau gar nicht anzuerkennen?
Stefan
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Das ist ja das Problem. Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt. Ware verräumen, Markt leiten etc. Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Hallo,
Sie könnte dazu auch (nochmals) den Markt aufsuchen und es dort machen.
Wie wird diese Heimarbeit eigentlich bezahlt?
Stefan
Aber zu Hause schafft sie es doch auch.Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
Sie könnte dazu auch (nochmals) den Markt aufsuchen und es dort machen.
Wie wird diese Heimarbeit eigentlich bezahlt?
Stefan
Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Das Ganze wäre nur dann hilfreich, wenn sie den Arbeitsplatz außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeit nicht nutzen könnte, in Anlehnung an BFH vom 22.02.2017, AZ.: III R 9/16.SommerAndre hat geschrieben: Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt. Ware verräumen, Markt leiten etc. Arbeitsplan schreiben schafft sie nicht in der Zeit von 09-12.30 Uhr da sie ja nur Teilzeit arbeitet.
Blaeibt außerdem die Frage, ob ein zusätzliches AZ wirklich vorliegt, bzw. inwieweit nicht bereits der Ehemann mit seinem Ansatz bei einem gemeinsamen AZ die Kosten "abgegriffen" hat! Über welchen Betrag redet man im Endeffekt?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Hallo,
Hat sie denn ein eigenes Arbeitszimmer?
Stefan
Stimmt, darauf war ich gar nicht eingegangen.Blaeibt außerdem die Frage, ob ein zusätzliches AZ wirklich vorliegt,
Hat sie denn ein eigenes Arbeitszimmer?
Stefan
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Es gab wohl 2017 eine Änderung:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/arbeitszimmerkosten-doppelter-hoechstbetrag-bei-zwei-personen/#:~:text=Aktuell%20hat%20der%20Bundesfinanzhof%20seine,Aufwendungen%20hierf%C3%BCr%20bis%20zum%20H%C3%B6chstbetrag
meine Frau schreibt die Arbeitspläne außerhalb der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/arbeitszimmerkosten-doppelter-hoechstbetrag-bei-zwei-personen/#:~:text=Aktuell%20hat%20der%20Bundesfinanzhof%20seine,Aufwendungen%20hierf%C3%BCr%20bis%20zum%20H%C3%B6chstbetrag
meine Frau schreibt die Arbeitspläne außerhalb der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes.
Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Hallo,
Stefan
OK, war mir nicht bekannt.Es gab wohl 2017 eine Änderung:
Aber sie könnte es doch auch während der Öffnungszeiten tun, ergo steht ihr ein Arbeitsplatz zur Verfügung.meine Frau schreibt die Arbeitspläne außerhalb der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes.
Stefan
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Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
naja da muss sie ja die Ware in die Regale räumen :-/Aber sie könnte es doch auch während der Öffnungszeiten tun, ergo steht ihr ein Arbeitsplatz zur Verfügung.
Gruß,
André
Re: Häusliches Arbeitszimmer vom FA abgelehnt
Änderung der Rechtssprechung vom objektbezogenen zum personenbezogenen Höchstbetrag.reckoner hat geschrieben:OK, war mir nicht bekannt.
Aber nochmal zur Klarstellung: damit beide den Höchstbetrag geltend machen können, müssen natürlich auch entsprechende Kosten von 2.500 € oder mehr angefallen sein!
SommerAndre hat geschrieben:naja da muss sie ja die Ware in die Regale räumen :-/
Für den Fiskus ist es egal, ob sie die Pläne in ihrer freizeit daheim erstellt oder nach der regulären Arbeitszeit noch im Betrieb bleibt um die Pläne dort zu machen. Ein Arbeitsplatz dafür dürfte zur Verfügung stehen.SommerAndre hat geschrieben: Während der regulären Arbeitszeit im Markt ist sie mit anderen Dingen beschäftigt.
Die einzige Möglichkeit der Anerkennung besteht darin, nachzuweisen, dass ihr das Marktleiterbüro für diese Tätigkeiten nicht zur Verfügung steht.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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