Zu meiner Situation. Ich bin als Musiker fest angestellt. Ich habe im nächsten Jahr vor ein Zweitstudium als Übersetzer zu beginnen. Für die Zulassung werden Sprachzertifikate gebraucht.
Kann ich die Kosten für die Sprachprüfungen, Bücher usw. von der Steuer absetzen obwohl es (noch nicht) mein Beruf ist? Wenn ja, soll ich diese als Werbungskosten eintragen oder als Ausbildung?
Sprachprüfung absetzbar?
Re: Sprachprüfung absetzbar?
1. Ja - freilich nur vorläufig, d. h., man wird später prüfen, ob Sie das Studium wirklich antreten.
2. Als Werbungskosten.
2. Als Werbungskosten.