Verlustvortrag, Studentin + Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Studentin_17
Beiträge: 2
Registriert: 1. Dez 2020, 09:49

Verlustvortrag, Studentin + Heirat

Beitrag von Studentin_17 »

Hallo ihr Lieben,

zu meiner Situation:
ich habe 2018 bis 2020 ein Vollzeitstudium absolviert (mit Studiengebühren etc in einer Zweitausbildung), nebenbei verschiedene kurzfristige Jobs/ bezahlte Praktika gemacht und entsprechend auch etwas Lohnsteuer gezahlt. Insgesamt bin ich allerdings unter dem Steuerfreibetrag pro Jahr geblieben.
In diesem Jahr habe ich nun auch geheiratet. Im nächsten Jahr beginne ich meinen neuen Job.

Ich würde nun mit meiner Steuererklärung einen Verlustvortrag beantragen.

1. Frage: Macht ein Verlustvortrag in diesem Fall Sinn und müsste ich ihn dann schon im Jahr 2020 verwenden, da mein Mann berufstätig ist oder kann ich ihn auch für 2021 aufsparen?
2. Frage: Kann ich einen Verlustvortrag beantragen und gleichzeitig meine gezahlte Lohnsteuer für die Nebenjobs/Praktika in 2018 und 2019 zurückfordern?

Vielen vielen Dank schon einmal jetzt!
Liebe Grüße :)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag, Studentin + Heirat

Beitrag von muemmel »

Für einen Verlustvortrag braucht man Verluste. Einen Verlust hat man, wenn man mehr Werbungskosten als Einkommen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen unter dem Grundfreibetrag lag. Hatten Sie also Verluste?
Studentin_17
Beiträge: 2
Registriert: 1. Dez 2020, 09:49

Re: Verlustvortrag, Studentin + Heirat

Beitrag von Studentin_17 »

Danke @muemmel für die Antwort. Und ja, ich hatte Verluste.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag, Studentin + Heirat

Beitrag von muemmel »

Okay. Na dann:
1. Verluste wandern immer ins Folgejahr, hier also nach 2020. Die Verrechnung mit dem Einkommen des Gatten ließe sich durch getrennte Veranlagung vermeiden. Da die aber oft nicht sinnvoll ist, sollte man sich genau ausrechnen, ob man das so machen will (zumal es ja effektiv Geld bringt, wenn es mit dem Einkommen des Gatten verrechnet wird - warum sollte man das nicht wollen?).
2. Ja, das geht.
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