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Entfernungspauschale oder Reisekostenpauschale bei Nicht-Festlegung erste Arbeitsstätte?

Verfasst: 19. Nov 2020, 19:06
von Josef1966
Hallo, ich bin Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen und arbeite größtenteils von zuhause (Homeoffice). In meinem Arbeitsvertrag ist keine „erste Tätigkeitsstätte“ definiert.

Wie kann bzw. muss ich die möglichen Fahrten mit dem privaten Pkw an den Standort meines Arbeitsgebers in meiner privaten Steuererklärung am besten geltend machen?

Kann ich für die Fahrten ins Büro „nur“ die Entfernungspauschale geltend machen? Mein Arbeitgeber-Standort ist 150 km von mir zuhause entfernt. Somit könnte ich aufgrund der Steuerbegrenzung auf 4.500 Euro ja nur 100 Fahrten geltend machen, richtig?

Wäre es nicht besser, die Fahrten ins Büro als „Auswärtstätigkeit“ voll über die Reisekostenpauschale, also mit 300 km in der privaten Steuererklärung anzusetzen? Hier ist dann aber sicher auch die Regelung zur Tätigkeitsstätten-Einstufung mit zu beachten, d.h. um dies zu umgehen bzw. nicht in die Tätigkeitsstätten-Regelung zu fallen, wären also ca. 70 Fahrten möglich (< 1/3 von 230 Arbeitstagen). Das wären dann 70 x 300 km x 0,30 €/km = 6.300 Euro – also besser als die obere Grenze von 4.500 Euro. Oder ist die Auswärtstätigkeit ohne Kostennachweis auch auf 4.500 Euro begrenzt?