Pilotenausbildung Zweitausbildung
Verfasst: 11. Nov 2020, 13:30
Hallo Steuergemeinschaft,
ich habe einen Klassiker und komme nicht so recht weiter mit der Steuererklärung.
Kurze Einleitung:
Ich habe 2016 meine Pilotenausbildung begonnen (modular, d.h. neben dem Beruf). Zunächst von 2016-2018 die Privatpilotenlizenz und daraufhin die Berufspilotenlizenz (noch nicht abgeschlossen).
Ich denke es ist bekannt, daß diese Ausbildung eine Menge Geld verschlingt und auch einiges an Steuerrückzahlungen bedeuten kann.
Meine Probleme:
Ich habe 2016 letztmalig eine Steuererklärung abgegeben und darin bereits die Werbungskosten für die Ausbildung versucht geltend zu machen, was allerdings mit dem Hinweis abgelehnt wurde, da es sich ja um eine Privatpilotenlizenz handele (die man aber immer zuerst ablegen muß).
Daraufhin wollte ich dieses Jahr wiederholt eine Steuererklärung für die Jahre 17/18/19 abgeben. Ich habe jetzt nur überhaupt keine Ahnung wie ich die Kosten von 2016 noch unterbringen soll.
Wie schaut es überhaupt mit dem Verlustausgleich bzw Verlustabzügen aus? Bekomme ich dann überhaupt etwas zurück oder erst wenn ich eine Einstellung vorweisen kann? (was zZ leider aufgrund der Corona Lage äußerst unvorstellbar sein dürfte)
Mit fliegerischen Grüßen!
ich habe einen Klassiker und komme nicht so recht weiter mit der Steuererklärung.
Kurze Einleitung:
Ich habe 2016 meine Pilotenausbildung begonnen (modular, d.h. neben dem Beruf). Zunächst von 2016-2018 die Privatpilotenlizenz und daraufhin die Berufspilotenlizenz (noch nicht abgeschlossen).
Ich denke es ist bekannt, daß diese Ausbildung eine Menge Geld verschlingt und auch einiges an Steuerrückzahlungen bedeuten kann.
Meine Probleme:
Ich habe 2016 letztmalig eine Steuererklärung abgegeben und darin bereits die Werbungskosten für die Ausbildung versucht geltend zu machen, was allerdings mit dem Hinweis abgelehnt wurde, da es sich ja um eine Privatpilotenlizenz handele (die man aber immer zuerst ablegen muß).
Daraufhin wollte ich dieses Jahr wiederholt eine Steuererklärung für die Jahre 17/18/19 abgeben. Ich habe jetzt nur überhaupt keine Ahnung wie ich die Kosten von 2016 noch unterbringen soll.
Wie schaut es überhaupt mit dem Verlustausgleich bzw Verlustabzügen aus? Bekomme ich dann überhaupt etwas zurück oder erst wenn ich eine Einstellung vorweisen kann? (was zZ leider aufgrund der Corona Lage äußerst unvorstellbar sein dürfte)
Mit fliegerischen Grüßen!