Pilotenausbildung Zweitausbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mazel
Beiträge: 6
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Pilotenausbildung Zweitausbildung

Beitrag von Mazel »

Hallo Steuergemeinschaft,

ich habe einen Klassiker und komme nicht so recht weiter mit der Steuererklärung.

Kurze Einleitung:
Ich habe 2016 meine Pilotenausbildung begonnen (modular, d.h. neben dem Beruf). Zunächst von 2016-2018 die Privatpilotenlizenz und daraufhin die Berufspilotenlizenz (noch nicht abgeschlossen).

Ich denke es ist bekannt, daß diese Ausbildung eine Menge Geld verschlingt und auch einiges an Steuerrückzahlungen bedeuten kann.

Meine Probleme:
Ich habe 2016 letztmalig eine Steuererklärung abgegeben und darin bereits die Werbungskosten für die Ausbildung versucht geltend zu machen, was allerdings mit dem Hinweis abgelehnt wurde, da es sich ja um eine Privatpilotenlizenz handele (die man aber immer zuerst ablegen muß).
Daraufhin wollte ich dieses Jahr wiederholt eine Steuererklärung für die Jahre 17/18/19 abgeben. Ich habe jetzt nur überhaupt keine Ahnung wie ich die Kosten von 2016 noch unterbringen soll.
Wie schaut es überhaupt mit dem Verlustausgleich bzw Verlustabzügen aus? Bekomme ich dann überhaupt etwas zurück oder erst wenn ich eine Einstellung vorweisen kann? (was zZ leider aufgrund der Corona Lage äußerst unvorstellbar sein dürfte)

Mit fliegerischen Grüßen!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pilotenausbildung Zweitausbildung

Beitrag von muemmel »

Kosten von 2016 gehören in die Erklärung für 2016 - alles andere wäre der Versuch der Steuerhinterziehung. Und einen Verlust haben Sie, wenn das FA einen Verlust feststellt, was ja bisher offenbar nicht der Fall war. Im Übrigen machen Sie das doch NEBEN dem Beruf - einen Verlust haben Sie da bloß, wenn Sie mehr Ausgaben als Gehalt haben: Ist das der Fall?
Mazel
Beiträge: 6
Registriert: 11. Nov 2020, 12:56

Re: Pilotenausbildung Zweitausbildung

Beitrag von Mazel »

Hallo und danke für die Antwort.

Die Steuererklärung für 2016 wurde eingereicht und der entsprechende Posten der Ausbildung verweigert. Die Begründung: es handele sich um eine Ausbildung zu privaten Nutzen. Hier kommt das Problem was viele Piloten haben, der erste Teil nennt sich nun mal PPL (Privatpilotenlizenz) und den muß jeder Pilot zuerst absolvieren, egal ob er später eine Cessna oder 747 fliegt.

Zur weiteren Erläuterung:

https://www.ek-kanzlei.de/flight-journal/2019/3/11/kann-ich-meine-pilotenausbildung-absetzen

Nun daher die Frage des Verlustvortrags... Ist der grundsätzlich erst später (im Beruf)von der zu zahlenden Steuern abziehbar oder auch jährlich mit der Steuererklärung auszahlbar?

VG
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pilotenausbildung Zweitausbildung

Beitrag von muemmel »

Ich habe die Problematik durchaus verstanden. Trotzdem können Sie Ihre Kosten aus 2016 nicht beliebig auf andere Jahre verteilen. Machen Sie doch erstmal die Erklärungen für 17 bis 19 - daraus sollte ja hervorgehen, dass der PPL sofort die BPL folgte. Und wenn diese Kosten anerkannt werden, können Sie einen Antrag auf Abänderung des 16er-Bescheid stellen.
Außerdem sollten Sie sich mal von der Vorstellung lösen, die Kosten würden "mit Ihren Steuern verrechnet" - nein, werden sie nicht. Sie werden, wenn sie überhaupt anerkannt werden, mit Ihrem Einkommen verrechnet. Auf dem Hauptteil der Kosten bleiben Sie folglich sitzen.
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