Hallo miteinander,
ich bin neu hier und würde mich gerne zum Thema Verlustvortrag anschließen.
Zu meiner Situation:
Ich befinde mich am Ende meines Masterstudium und habe während dessen stets als Werkstudent (4 Semester + 6 Monate freiwilliges Praktikum) unter der Freigrenze von jährl. 9XXX Euro gearbeitet.
In dieser Zeit habe ich für jedes Jahr eine Steuererklärung durchgeführt, damit ich meine Lohnsteuer zurückerstattet bekomme.
Nun meine Frage bzgl. des Verlustvortrages: Kann ich einen Verlustvortrag nun nach Beendigung und mit Aufnahme eines Arbeitsverhältnis rückwirkend für mein gesamtes Masterstudium (2018 bis einschl. 2020) geltend machen, oder hätte ich das jeweils in den Steuererklärungen machen müssen als ich mir die Lohnsteuer zurück geholt habe und kann es nun nur noch für das Jahr 2020 angeben?
Viele Grüße
Verlustvortrag
Re: Verlustvortrag
Da die "Verluste" mit den positiven Einkünften als Werksstudent verrechnet worden wären, hat sich wahrscheinlich kein vortragsfähiger Verlust ergeben.
taxpert
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Verlustvortrag
Das nehme ich auch an. Im Übrigen kann man für Jahre, für die es bereits einen rechtskräftigen Steuerbescheid gibt, keinen Antrag auf Verlustfeststellung mehr stellen.