Doppelte Haushaltsführung zeitweise Studium verheiratet

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
flolie
Beiträge: 1
Registriert: 3. Okt 2020, 12:11

Doppelte Haushaltsführung zeitweise Studium verheiratet

Beitrag von flolie »

Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich lebe verheiratet in Stadt A, bin zum Dualen Studium (also berufsbedingt) aber blockweise in Stadt B (800km entfernt). Nun musste ich die Wohnung bereits ab Oktober mieten, obwohl ich erst im November den ersten Block beginne. Auch im kommenden Jahr werde ich von April bis Juli nicht dort sein, die Wohnung aber weiterhin unterhalten.
Meine Frage ist nun, wie es sich mit den Kosten verhält und wie ich das korrekt eintrage. Habe ich quasi zweimal eine doppelte Haushaltsführung: einmal für den ersten Zeitraum meiner Anwesenheit und einmal für den zweiten? Dann könnte ich ja vermutlich für die Zeit dazwischen die Kosten nicht geltend machen, dafür aber zum zweiten Zeitraum erneut die 3 Monate Verpflegung erneut in Anspruch nehmen.
Oder ist es ein durchgehender Zeitraum ab Mietbeginn, in dem ich die Kosten geltend machen kann, aber dann eben nur einmal die ersten drei Monate Verpflegung angeben kann?
Anders formuliert: Kann ich die Kosten schon bzw. durchgehend geltend machen, obwohl ich die Wohnung noch oder zwischenzeitlich gar nicht nutze?
Und kann ich die Verpflegungskosten dann für den zweiten Zeitraum erneut geltend machen?
Freue mich auf Eure Antworten!
Liebe Grüße und vielen Dank!
flolie
Antworten