Ich arbeite beruflich im Rettungsdienst. Neben meiner Stamm-Rettungswache (steht so im Arbeitsvertrag) werde ich auch auf anderen Rettungswachen im Landkreis eingesetzt.
Ich möchte für die Fahrten zu den verschiedenen Wachen gerne die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Ich sehe meine Stamm-Wache als Erste Tätigkeitsstätte und würde hier die einfach Entfernung von Zuhause bis zur Wache (km x 30ct) ansetzen. Die Fahrten zu den anderen Wachen sehe ich als Dienstreise und würde hier Hin- und Rückfahrt (km x 30 ct) geltend machen.
Ist das formell so korrekt?
Pendlerpauschale im Rettungsdienst
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Re: Pendlerpauschale im Rettungsdienst
Soweit Sie zur Anfahrt einen PKW benutzen - ja.