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Verpflegungsmehraufwand im Rettungsdienst

Verfasst: 3. Sep 2020, 18:37
von Networker_23
Ich arbeite beruflich im Rettungsdienst. Meine Dienste bestehen aus 12 Stunden Schichten (Bereitschaftszeit) - wenn Überstunden anfallen entsprechend mehr. Neben meiner Stamm-Rettungswache werde ich auch auf anderen Rettungswachen im Landkreis eingesetzt.

Kann ich für die 12 Stunden Dienste Verpflegungsmehraufwände (14 Euro Pauschale) in der Steuererklärung geltend machen? Wenn ja in welcher Anlage und Zeile muss ich Verpflegungsmehraufwände eintragen?

Wenn ich Nachtdienste habe (19 bis 07 Uhr) habe ich ja eine ,,mehrtägige Abwesenheit" bzw. einen ,,An- und Abreisetag" - welchen Spesensatz kann man hier geltend machen?

Re: Verpflegungsmehrfaufwand im Rettungsdienst

Verfasst: 4. Sep 2020, 14:22
von muemmel
Kann ich für die 12 Stunden Dienste Verpflegungsmehraufwände (14 Euro Pauschale) in der Steuererklärung geltend machen? Kommt drauf an - falls wir von 2019 reden, waren es nur 12 Euro je Dienst. Und die gibt es nur für Dienste, wo Sie nicht an der Stamm-Wache (= erste Tätigkeitsstätte) eingesetzt war.
Wenn ja in welcher Anlage und Zeile muss ich Verpflegungsmehraufwände eintragen? Anlage N, Zeile 52.
Wenn ich Nachtdienste habe (19 bis 07 Uhr) habe ich ja eine ,,mehrtägige Abwesenheit" bzw. einen ,,An- und Abreisetag" - welchen Spesensatz kann man hier geltend machen? Nö, das ist weder mehrtägige Abwesenheit noch gibt es da An- und Abreisetage - es gibt 12 Euro pro Dienst bzw. 14 Euro 2020.