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Werbungskosten bei kurzfristiger Beschäftigung

Verfasst: 30. Aug 2020, 17:33
von martinhaller2
Hallo zusammen,

ich habe eine recht simple Frage, jedoch kann ich nirgends im Internet etwas dazu finden:

Ich habe aufgrund von Kurzarbeit bei meinem AG nun eine einmalige eintägige Nebentätigkeit aufgenommen. Diese wurde als "kurzfristige Beschäftigung" abgerechnet, also eigentlich immernoch ein Minijob, allerdings Steuerklasse 6 mit dem entsprechenden saftigen Steuerabzug. Generell kann ich beim regulären 450€-Minijob ja keine Werbungskosten wie bsp. Fahrtkosten geltend machen, da ich ja keine Abgaben zahle. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung allerdings zahle ich anscheinend zumindest Lohnsteuer und Soli. Bedeutet dies im Gegenzug, dass ich hier auch Fahrtkosten und andere Ausgaben anrechnen darf?

Im Internet finde ich nur die Antwort "Bei Minijob kann man keine Ausgaben geltend machen" - ist dies beim kurzfristigen Minijob / der kurzfristigen Beschäftigung anders?

LG

Martin

Re: Werbungskosten bei kurzfristiger Beschäftigung

Verfasst: 30. Aug 2020, 18:54
von muemmel
Bei allem, was eine Steuerklasse hat, kann man Werbungskosten geltend machen - auch bei Minijobs. Anders wäre das nur bei einem pauschal vom AG versteuerten Minijob - aber der liegt hier ja nicht vor.

Re: Werbungskosten bei kurzfristiger Beschäftigung

Verfasst: 1. Sep 2020, 23:50
von martinhaller2
Danke für die schnelle Hilfe! Schönen Abend dir!