Studienkosten Auslandssemester USA (Master) trotz Steuerbescheid aus 2013

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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conrem26
Beiträge: 11
Registriert: 9. Jan 2014, 10:44

Studienkosten Auslandssemester USA (Master) trotz Steuerbescheid aus 2013

Beitrag von conrem26 »

Hallo zusammen,

aktuell arbeite ich als Angestellter und habe zusätzlich, gemeinsam mit meiner Ehefrau noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Von Oktober 2013 bis März 2014 habe ich ein Auslandssemester in den USA absolviert. Hier sind Kosten entstanden und diese möchte in meiner Steuererklärung 2019 angeben.

Im Jahr 2013 und 2014 war ich außerdem selbstständig und hatte bereits Verluste melden müssen. Ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2013 und 2014 liegt vor. Ebenfalls liegen Steuerbescheide für beide Jahre bereits vor. Die Studienkosten waren hier nicht enthalten.

Folgende Fragestellung ergibt sich:
Kann ich die Ausgaben meines Auslandsaufenthaltes als Werbungskosten angeben, auch wenn in den Jahren 2013 und 2014 bereits Einkommensteuererklärungen abgegeben worden sind und auch Steuerbescheide erlassen worden sind?

Ich bedanke mich im Voraus.

Conrem
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studienkosten Auslandssemester USA (Master) trotz Steuerbescheid aus 2013

Beitrag von muemmel »

Die Kosten, die man 13/14 hatte, kann man nicht in der Erklärung für 19 angeben - das ist versuchte Hinterziehung, denn man würde ja falsche Angaben bezüglich 19 machen. Man hätte diese Kosten natürlich in den Erklärungen für 13 und 14 angeben können - hat man das nicht gemacht, hat man halt Pech gehabt, denn nachträglich wird da nichts mehr geändert.
conrem26
Beiträge: 11
Registriert: 9. Jan 2014, 10:44

Re: Studienkosten Auslandssemester USA (Master) trotz Steuerbescheid aus 2013

Beitrag von conrem26 »

Hallo,

ich danke Ihnen für die Antwort.

Ich denke mit "Pech gehabt" sollte es nicht getan sein.

Gibt es hierzu vergleichbare Fälle und/oder entsprechende Rechtsprechung?

Grüße
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studienkosten Auslandssemester USA (Master) trotz Steuerbescheid aus 2013

Beitrag von muemmel »

Ich denke mit "Pech gehabt" sollte es nicht getan sein. Tja, dann bringen Sie mir doch einfach eine Rechtsgrundlage, auf der die Steuerbescheide zu Ihren Gunsten geändert werden könnte - ich kenne nämlich keine, weswegen "Pech gehabt" hier durchaus zutrifft. Ich empfehle die Lektüre von § 173 AO - es müßten NEUE Tatsachen vorliegen, und das ist nicht der Fall, denn von den Kosten des Auslandssemesters wußten Sie ja auch schon, als Sie die Erklärungen für 13/14 eingereicht haben.
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