Frage zu Fahrtkosten über Kappungsgrenze 4.500 wegen Erhöhung der Pendlerpauschale

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aldi2020
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Registriert: 12. Mai 2020, 21:49

Frage zu Fahrtkosten über Kappungsgrenze 4.500 wegen Erhöhung der Pendlerpauschale

Beitrag von Aldi2020 »

Hi, wir planen zum 1.9 umzuziehen. Habe dann mit dem Auto nicht mehr 20km sondern 64km zur Arbeit. Für dieses Jahr kein Problem, da ich unter den 4.500 Euro bleibe. Auch für nächstes Jahr wäre es eigentlich kein Thema da 230x0,3x64=4416€. Ab nächstes Jahr soll aber die Pendlerpauschale erhöht werden. Dadurch komme ich knapp über 4.500 raus und müsste somit ein Fahrtenbuch führen. Kann man diese Bürokratie umgehen? Fakt ist ich muss täglich von A nach B kommen. Das FA sieht doch anhand meiner Lohnabrechnungen, dass ich wirklich arbeiten war. Vom Arbeitgeber bekomme ich noch einen Zuschuss von 300 Euro p.a. Ist mein Verständnis korrekt, dass ich damit unter der 4.500 € Grenze lande und doch kein Fahrtenbuch benötige? Nur bei der letzten Erhöhung auf 0.38 wird es kritisch?
Ptr
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Registriert: 7. Apr 2014, 11:13

Re: Frage zu Fahrtkosten über Kappungsgrenze 4.500 wegen Erhöhung der Pendlerpauschale

Beitrag von Ptr »

Was ist eine Kappungsgrenze?
Es muss auch bei Fahrtkosten >4.500 € kein Fahrtenbuch geführt werden, es muss nur dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden, dass mit dem eigenen Auto gefahren wird. Das kann z.B. durch Inspektionsrechnungen erfolgen, aus denen man die Jahres-Laufleistung des Autos erkennen kann.
Schlimmstenfalls kann das Finanzamt die Höhe der Fahrtkosten auf 4.500 € begrenzen, wenn man z.B. bei Kollegen mitfährt.
Aldi2020
Beiträge: 2
Registriert: 12. Mai 2020, 21:49

Re: Frage zu Fahrtkosten über Kappungsgrenze 4.500 wegen Erhöhung der Pendlerpauschale

Beitrag von Aldi2020 »

Hi, danke für die Rückmeldung. Ich dachte, dass es Kappungsgrenze heißt :lol: :?:
Dann bin ich beruhigt. Ich kann mir nämlich nichts schlimmeres vorstellen, als jedes mal akribisch jeden gefahrenen Km zu dokumentieren. Wie gesagt, eigentlich bleibe ich ja unter den 4.500 €. Durch die angedachte Erhöhung der Pendlerpauschale auf 35 ct ab dem 21 km komme ich auf knapp 4.800 € raus.
Wie verhält es sich mit den vom Arbeitgeber übernommenen Fahrtkosten die auf meinem Lohnsteuerbescheid ausgewiesen sind (für ein Jobticket). Das sind knapp 350 € bei mir. Wenn diese vorher abgezogen werden, bleibe ich unter den 4.500 €. Danke
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