Hallo,
ich habe meine Master-Arbeit in Kooperation mit einer Universität in einer anderen Stadt durchgeführt. Dafür bin ich auch in die neue Stadt gezogen und habe dort 6 Monate lang gelebt. Als Student eingeschrieben war ich aber in meiner Heimat-Uni. D.h. ich habe die Master-Arbeit nicht richtig extern geschrieben. Ich habe sie an meiner Heimat-Uni durchgeführt und an einer anderen Uni geforscht. Geld habe ich keines dafür bekommen.
Dazu hätte ich ein paar Fragen bezüglich der Werbungskosten:
1.) Kann ich die Umzugspauschale von 730 € geltend machen, da ich ja von meiner Heimat-Uni weggezogen bin?
2.) Kann ich für die ersten 3 Monate eine Verpflegungspauschale (von 24€/Tag) geltend machen?
Allgemein wäre ich für Tipps und Hinweise, was ich geltend machen kann, sehr dankbar! Ich weiß leider nicht, wie dieser Fall in den Werbungskosten einzuordnen ist und finde nichts passendes dazu im Internet.
Vielen Dank schon im Voraus!
Liebe Grüße
LR123
Verlustvortrag Student Kooperative Master-Arbeit
Re: Verlustvortrag Student Kooperative Master-Arbeit
1. Ja (wobei die Pauschale höher ist - seit 04/19 sind es 811 Euro).
2. Ebenfalls ja.
2. Ebenfalls ja.
Re: Verlustvortrag Student Kooperative Master-Arbeit
Vielen Dank muemmel!