Werbungskosten Ehefrau

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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OhneDurchblick
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Registriert: 10. Mär 2019, 10:06

Werbungskosten Ehefrau

Beitrag von OhneDurchblick »

Hallo, ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung für mich (Freiberufler) und meine Frau (derzeit noch als Krankenschwester angestellt, aber momentan zeitberentet). Sie befindet sich in einer niederfrequent an einzelnen Wochenende stattfindenden Ausbildung, so dass ich die Kosten für Lehrgänge, die damit verbundenen Reisen etc. absetzen will (-> Werbungskosten -> Fortbildungskosten, richtig?). Gleichzeitig möchte ich von ihr angeschafftes Büroinventar (Schreibtischstuhl, Regale etc.) als Einrichtungsgegenstände für eine demnächst beginnende Selbstständigkeit absetzen - gehört das dann in die Rubrik Arbeitsmittel? Ich frage, weil sich dies, so dachte ich, auf nicht-selbstständige Arbeit bezieht, oder wie?
Danke für Hilfe.
taxpert
Beiträge: 801
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten Ehefrau

Beitrag von taxpert »

OhneDurchblick hat geschrieben: für eine demnächst beginnende Selbstständigkeit absetzen
Dann haben die Aufwendungen doch rein gar nichts mit der selbständigen Tätigkeit zu tun!!?? Was suchen die dann in der Anlage N?

Es handelt sich hier um -ggf. vorweggenommene- Betriebsausgaben der selbständigen Tätigkeit der EF. Daher ist bereits jetzt sowohl eine Anlage S, als auch eine Anlage EÜR abzugeben, und zwar elektronisch!

Bitte beachten, dass eine selbständige Tätigkeit im Sinne §18 EStG zwar nicht bei der Stadt/Gemeinde angezeigt werden muss, die Aufnahme der Erwerbstätigkeit jedoch dem FA angezeigt werden muss, §138 Abs.1 Satz 3 AO!

By the way ... mit was stehen den die Lehrgänge in Beziehung? Der Tätigkeit als angestellte Krankenschwester oder der geplanten Selbständigkeit?

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
OhneDurchblick
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mär 2019, 10:06

Re: Werbungskosten Ehefrau

Beitrag von OhneDurchblick »

Danke für die Hinweise.
Die derzeitige Ausbildung bereitet die geplante Selbstständigkeit vor. Ich habe die dabei entstandenen Kosten halt bei Werbungskosten eingetragen.
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbungskosten Ehefrau

Beitrag von Severina »

Ich glaube, es müsste in Taxperts Antwort

"Dann haben die Aufwendungen doch rein gar nichts mit der NICHTselbständigen Tätigkeit zu tun!!??"

heißen.

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (vulgo: Freiberufler), Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft
sind sog. Gewinneinkunftsarten - hier muss also mittels Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung ein
Gewinn ermittelt werden.

Werbungskosten gibt es nur bei den Überschusseinkünften (nichtselbständige Tätigkeit, Vermietung, Kapital-
vermögen, sonstigen Einkünfte).

Wie bereits geschrieben wurde:
Wenn die von Ihnen genannten Kosten nur für die zukünftige selbständige Tätigkeit anfallen, dann sind das
keine Werbungskosten für die NICHTSelbständige Tätigkeit und haben daher in der Anlage N auch nichts zu
suchen.
OhneDurchblick
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mär 2019, 10:06

Re: Werbungskosten Ehefrau

Beitrag von OhneDurchblick »

Ja, danke, das vestehe ich. Ich sehe jetzt erst, dass das FA freundlicherweise im vergangenen Jahr diesen Fall selbstständig korrigiert und bereits vorweggenommene Betriebsausgaben festgestellt hatte. Dann kann ich es in diesem Jahr ja besser machen. Danke.
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