Hallo zusammen,
Meine Frau und ich sind umgezogen. Zeitgleich (bzw. 14 Tage später) hat meine Frau den Arbeitgeber gewechselt. Der neue Arbeitgeber liegt näher an unserer neuen Adresse als der frühere Arbeitgeber.
Nun muss ich schon zugeben, das der Grund für unseren Umzug eigentlich privater Natur ist. Dennoch fallen nun mal Umzug und Arbeitgeberwechsel zeitlich zusammen und die Fahrzeit hat sich reduziert. Ließe sich daraus ein Abzug als Werbungskosten argumentieren? Denn unter https://www.steuerberaten.de/tag/umzugskosten/ steht, dass von beruflicher Veranlassung auszugehen ist, "wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle pro Wegstrecke um mindestens 30 Minuten reduziert". Meine Frau kommt zwar nicht ganz auf 30 Minuten Ersparnis, aber bei mir sind es auch ein paar Minuten schneller. Ist es also ein Versuch wert?
Ob man damit durchkommt, hängt sicher vom Finanzbeamten ab, oder? Die für mich wichtigste Frage dabei: Wenn die Umzugskosten nicht anerkannt würden, werden sie dann einfach gestrichen oder kann das irgendwelche rechtliche Konsequenzen haben?
Vielen Dank im Voraus!
Sesam
Umzug: berufliche vs private Veranlassung
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Re: Umzug: berufliche vs private Veranlassung
Hallo,
jemand der beruflich nichts mit der Steuerberatung oder ähnlichem zu tun hat wird bei solchen Kleinigkeiten nicht sofort ein Vorsatz vorgeworfen.
Wenn kein glaubhafter Nachweis einer beruflichen Veranlassung gemacht werden kann (sofern es eine Rückfrage vom Finanzamt gibt), werden die Aufwendungen gestrichen. Sofern nur die Pauschalbeträge als Umzugskosten angesetzt werden und die 30 Minuten (je Fahrt, also 60 Minuten am Tag!) laut Google Maps fast erreicht sind, könnte es funktionieren.
Gesetztes treu wie Sie sind werden Sie das aber bitte unterlassen
Dieses Forum ersetzt keine steuerliche Beratung.
Beste Grüße
jemand der beruflich nichts mit der Steuerberatung oder ähnlichem zu tun hat wird bei solchen Kleinigkeiten nicht sofort ein Vorsatz vorgeworfen.
Wenn kein glaubhafter Nachweis einer beruflichen Veranlassung gemacht werden kann (sofern es eine Rückfrage vom Finanzamt gibt), werden die Aufwendungen gestrichen. Sofern nur die Pauschalbeträge als Umzugskosten angesetzt werden und die 30 Minuten (je Fahrt, also 60 Minuten am Tag!) laut Google Maps fast erreicht sind, könnte es funktionieren.
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Beste Grüße
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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