Verpflegungsmehraufwand

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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desch
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Registriert: 2. Feb 2020, 10:37

Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von desch »

Hallo zusammen,

ich habe durch einen Berufswechsel jetzt einige Änderungen bei der Steuererklärung und auch mehr Möglichkeiten und bin etwas überfordert in den Details.
Ich habe viele Seiten durchforstet bekomme aber widersprüchliche Ergebnisse und hoffe hier auf das geballte Wissen.

Durch den Jobwechsel im letzten Jahr arbeite ich nun im Außendienst als Techniker mit Firmenfahrzeug ohne private Nutzung. Der Arbeitsalltag besteht im Besuch der Kunden in meinem Gebiet das relativ weiträumig ist.
Der Standort der Firma ist 200km entfernt und ich besuche den Standort alle 1-2 Wochen mal um Materialnachschub einzuladen, Papierkram abgeben und evtl für Meetings, Schulungen usw. Zu Beginn der Tätigkeit war ich zwei Wochen vor Ort in einem Hotel untergebracht zum Einlernen.

Jetzt meine erste Frage, ich wohnte im Hotel in der nähe des Standortes mit Frühstück. Da ich jeden Tag am Standort war aber nicht in meiner Wohnung, kann ich dafür zumindest die Verpflegungspauschale für 8 Stunden Abwesenheit geltend machen? Ich musste ja jeden Tag Mittag-und Abendessen selbst finanzieren und war ja auch so gesehen immer über 8 Stunden nicht zuhause und nicht bei der Firma. Hotel wurde von der Firma bezahlt.
Das ich die Pauschale für eine Dienstreise ansetze geht ja anscheinend nicht, da ich ja am Standort war, oder?

Ich weiß ich kann die Pauschale für jeden Arbeitstag ansetzen an dem ich unterwegs war. Was brauche ich als Nachweis für das Finanzamt? Reicht mein Tourenplan, oder eine selbsterstellte Exceltabelle? Wenn ich jetzt zum Standort fahre und dort eine Stunde verbringe, kann ich das trotzdem geltend machen? Da ich meistens trotzdem noch über 8 Stunden unterwegs bin da der Standort eben relativ weit entfernt ist? Dazu habe ich nämlich unterschiedliches gelesen.

In Zukunft wird wahrscheinlich darauf umgestellt das ich die Verpflegung direkt beim Arbeitgeber geltend mache und mir überweisen lasse. Kann ich dann zum Beispiel in der Steuererklärung angeben, bis Juni nach dem alten System von der Steuer absetzen...und Ab Juli wurde das mit dem AG direkt abgerechnet?

Vielen Dank für alle Mühen
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