Fahrtkosten duales Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Brennholzverleiher
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2020, 19:52

Fahrtkosten duales Studium

Beitrag von Brennholzverleiher »

Hallo,

ich hab kurz zwei Fragen, da ich zum ersten Mal meine Steuererklärung versucht habe selber zu machen und das Finanzamt jetzt eine eine Rückmeldung geschickt hat, dass ich etwas aufklären sollte.

Es geht um die Steuererklärung für 2018.
Damals habe ich noch dual studiert.
Der Ausbildungsbetrieb war die erste Tätigkeitsstette und blockweise mussten wir dann zur Hochschule.

1. Frage: Ich war 60 Tage an der Hochschule (immer über 8h). Mein Arbeitgeber hat mir einen Verpflegungsmehraufwand von 663€ überlassen. Geteilt durch den Pauschalsatz von 12€ am Tag wären das 55,25 Tage. Ich weiß nicht genau wie sie darauf kommen. Jedenfalls habe ich in der Steuererklärung 40 Tage angegeben, an denen ich über 8h außer Haus war. Das war ein Fehler von mir. Das Finanzamt setzt dafür logischerweise 480€ an und ich soll die Differenz aufklären. Ist es möglich, die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein nochmal zu ändern und die Tage außer Haus zu korrigieren?

2. Frage: Zu meinem Arbeitgeber musste ich eine Strecke von 9km zurücklegen. Zur Hochschule über 40km.
Die Strecke zum Arbeitgeber habe ich mit der Entfernungspauschale von 30ct pro einfachen Kilometer abgesetzt.
Die Fahrkosten zur Hochschule (Hin- & Rückweg) als Fortbildungskosten.

Ist das richtig oder habe ich da einen Fehler gemacht?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten duales Studium

Beitrag von muemmel »

1. Grundsätzlich schon - man muß Ihnen halt glauben, dass Sie versehentlich zuwenig Tage angegeben haben.
2. Ja.
Brennholzverleiher
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2020, 19:52

Re: Fahrtkosten duales Studium

Beitrag von Brennholzverleiher »

Vielen Dank!

Kann ich die Studiengebühren auch als Fortbildungskosten absetzen, oder zählt das zur Arbeitnehmerpauschale?

Grüße
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten duales Studium

Beitrag von muemmel »

Kann ich die Studiengebühren auch als Fortbildungskosten absetzen, oder zählt das zur Arbeitnehmerpauschale? Die Frage ist ein Widerspruch in sich selbst. Mit "Arbeitnehmerpauschale" meinen Sie vermutlich die Werbungskostenpauschale - dazu zählen natürlich auch die Studiengebühren. Aber wenn man auf über 1.000 Euro Werbungskosten kommt, liegt man ja jenseits der Pauschale - solche Kosten wirken sich natürlich steuermindernd aus, wenn man sie in der Steuererklärung angibt.

Wie ist das eigentlich: Man kriegt als Dualstudent Gehalt und muß davon dann Studiengebühren zahlen? Ich hätte gedacht, die zahlt der Ausbildungsbetrieb...
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