7 Jahre rückwirkende Verlustvorträge

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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psyasmiov
Beiträge: 3
Registriert: 7. Jan 2020, 09:43

7 Jahre rückwirkende Verlustvorträge

Beitrag von psyasmiov »

Hi zusammen,

vorab hab die Themen und die zahlreichen Fragen zu dieser Thematik auf der Startseite bereits gesehen und überflogen daher möchte ich mich kurz halten:

Sollte ich mich jetzt schon um eine Rechtsschutzversicherung bemühen falls das Finanzamt die 7 Jahres Frist für meinen Verlustvortrag aus der Zweitausbildung nicht akzeptiert?

Hintergrund:

ich möchte rückwirkend für meine Studienjahre 2013-2015 einen Verlustvortrag gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Leider habe ich gelesen das viele Finanzämter die 7-Jahres Frist für Verlustvorträge (bei einer Zweitausbildung wie in meinem Fall) ablehnen. Und das trotz BFH Urteils vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14). Meine Anschlussfrage wäre daher, macht es Sinn sich a priori bei meinem Zuständigen Finanzamt zu erkundigen, ob sie die 7-Jahres Frist für Verlustvorträge akzeptieren unter Verweis auf das BFH Urteil?

Vielen Dank im Voraus
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 7 Jahre rückwirkende Verlustvorträge

Beitrag von muemmel »

Meine Anschlussfrage wäre daher, macht es Sinn sich a priori bei meinem Zuständigen Finanzamt zu erkundigen, ob sie die 7-Jahres Frist für Verlustvorträge akzeptieren Probieren Sie es - Finanzämter sind aber nicht sehr auskunftsfreudig. Wundern Sie sich insofern nicht, wenn Sie eine Antwort a la "Gehen Sie zum Steuerberater" kriegen. In dem Fall würde ich halt den Antrag für 2013 als "Testballon" einreichen - geht der durch, können Sie die anderen Anträge nachschieben. By the way können Sie eine Ablehnung völlig kostenfrei per Einspruch anfechten.
psyasmiov
Beiträge: 3
Registriert: 7. Jan 2020, 09:43

Re: 7 Jahre rückwirkende Verlustvorträge

Beitrag von psyasmiov »

Vielen lieben Dank! Sie machen hier einen tollen Job.

Werde ich mich noch einlesen müssen mit dem Anfechten, aber warum sollte das FA bei einer erneuten Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommen?

LG
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 7 Jahre rückwirkende Verlustvorträge

Beitrag von muemmel »

Weil die erste Entscheidung falsch war. Irgendwie unterstellen Sie gerade, das FA würde niemals Einsprüche anerkennen - das ist definitiv unzutreffend.
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