Hallo zusammen,
leider habe ich bei meiner Online-Recherche zu folgenden Themen keine vernünftige Antwort finden können, deshalb wende ich mich jetzt an das Forum. Hoffentlich findet sich hier ein Experte, der mir weiterhelfen kann .
Zur Ausgangslage:
2011: Verlustvortrag, bescheinigt über ca. 10.000 €
2012: Verlustvortrag geplant (ca. 10.000 €, noch offen)
2013: Verlustvortrag geplant (ca. 100 €, noch offen)
2014: Steuererklärung abgegeben (ca. 5000 € Gewinn)
2015: Ab Mai relevantes Einkommen (noch offen)
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich beim Antrag für 2012 die Verluste von 2011 nenne, oder summiert das Finanzamt "selbständig" im Hintergrund und die Anträge sind für sich isoliert zu betrachten?
2. In 2014 habe ich eine "normale" Steuererklärung abgegeben, ohne die Verluste aus 2011-2013 zu nennen. Ist es dann überhaupt möglich, die Summe der gegengerechneten Verluste (2011-2014) auf 2015 zu übertragen oder ist damit das Thema abgeschlossen?
3. Muss ich in 2015 angeben, dass bitte Verluste aus den vorherigen Jahren gegengerechnet werden oder passiert das automatisch?
Im Prinzip lassen sich meine Fragen so zusammenfassen: rechnet das Finanzamt von selbst oder muss ich auf die Verluste hinweisen, mit denen kompensiert werden soll?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Verrechnung des Verlustvortrags
Re: Verrechnung des Verlustvortrags
1. Das macht das FA ohne Hinweis.
2. Der Bescheid für 2014 wird abgeändert (ja, das geht hier trotz rechtskräftigem Bescheid).
3. Auch das passiert automatisch.
2. Der Bescheid für 2014 wird abgeändert (ja, das geht hier trotz rechtskräftigem Bescheid).
3. Auch das passiert automatisch.
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Re: Verrechnung des Verlustvortrags
Vielen Dank für die Hilfe. Dann bin ich einmal auf das Ergebnis gespannt.