Verlustvortrag - Umzugskosten "mitnehmen"?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Gesperrt
Kopierpapier
Beiträge: 11
Registriert: 3. Dez 2019, 09:09

Verlustvortrag - Umzugskosten "mitnehmen"?

Beitrag von Kopierpapier »

Hallo,

bis zum Oktober 2017 habe ich ein duales Studium absolviert.
Zum Oktober bin ich dann für ein weiteres Studium in eine andere Stadt gezogen.

Würde dies unter den Punkt berufsbedingten Umzug fallen? Oder wird da argumentiert, dass man nach dem absolvierten Erststudium ja schon bereit für den Arbeitsmarkt ist und ein weiteres Studium nicht notwendig gewesen wäre?

Würde ich die Umzugspauschale absetzen können?

Während dem dualen Studium habe ich bis Oktober ~ 10.000 Brutto verdient.
Ausgaben hatte ich außer den Fahrten und einigen Büchern keine.
Selbst mit der Umzugspauschale würde damit kein Verlust und damit auch kein Verlustvortrag entstehen - richtig?

Könnte man die Umzugspauschale auch erst im Jahr 2018 absetzen?
Dort habe ich keine Einnahmen (Vollzeitstudium) womit die Ausgaben gleich in den Verlustvortrag wandern würden.

Danke!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag - Umzugskosten "mitnehmen"?

Beitrag von Severina »

Kosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie entstanden sind - und Sie haben Recht, da Ihr Einkommen höher als die Werbungskosten war, entsteht kein Verlustvortrag.
Kopierpapier
Beiträge: 11
Registriert: 3. Dez 2019, 09:09

Re: Verlustvortrag - Umzugskosten "mitnehmen"?

Beitrag von Kopierpapier »

Okay, vielen Dank!

Eine Frage treibt mich noch um.
Angenommen man kann im Rahmen der DHHF seine Mietkosten absetzen.
Gleichzeitig erhält man noch Wohngeld. Also bspw. 500€ Mietkosten, 300€ Wohngeld.

Darf man dann 500€ absetzen oder nur 200€?
Habe gelesen, dass man Wohngeld nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben muss?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag - Umzugskosten "mitnehmen"?

Beitrag von muemmel »

Natürlich nur 200 Euro.
Gesperrt