Doppelte Haushaltsführung als Student?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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taxpert
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von taxpert »

Kopierpapier hat geschrieben: Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen der Verdienst nach dem Studium ist 40.000 Brutto und man hat 6.000 Euro Verlustvortrag "angespart", dann müsste man abzüglich Grundfreibetrag i.H.v 9000€ statt 31.000€ nur noch 25.000€ versteuern oder? Das würde sich ja lohnen
Die meisten Studiengänge enden im Sommer, so dass die ehemaligen Studenten erst ab September/Oktober eine Arbeit aufnehmen! Und dann verdient man nicht 40.000 €, sondern nur 12.-13.000 € und würde auch ohne Verlustvortrag den größten Teil der einbehaltenen LSt zurück erhalten! Der größte Teil des Verlustvortrages geht im Grundfreibetrag unter, denn er wird bereits mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte bis auf Null verrechnet!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Vielen Dank!

Eine Frage hätte ich dann doch noch.
Eigentlich treffen alle Kriterien für die DHF auf mich zu.

Studentenwohnung ist näher an der Uni als die Wohnung in der Heimat, dort ist der Lebensmittelpunkt, räumlich abgetrennt etc.
Allein die Beteiligung an den Haushaltskosten in der Heimat werfen mir noch Fragen auf.

Hab jetzt mehrere Male gelesen, dass zur Anerkennung der DHF 10% der Kosten beigesteuert werden müssen.
An sich ist es egal, ob man sich an der Mietebeteiligt oder entsprechend die Nebenkosten bezahlt oder einkauft.

Daheim wohnen wir recht günstig. Warmmiete ~600€ + Strom + Internet ungefähr 700€.
10% davon wären 70€, mit etwas Puffer 100€ mit denen ich mich beteiligen müsste.

Bin ja in der Zweitausbildung (Studium) und habe meinen Eltern das Kindergeld überlassen (200€).
Zählt das als finanzielle Beteiligung oder ist das Kindergeld davon ausgenommen?

Kindergeld steht an sich den Eltenr zu, wenn das Kind aber auszieht hat es doch Anspruch darauf oder?

Danke schonmal!
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