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Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 16:42
von ToniThiele
Hallo Steuer-Forum,
ich habe folgenden Fall.
Ich bin berufstätig und arbeite seit 8 jahren in einem Unternehmen.
Ich mache neben den Job ein Studium was noch bis 2013 läuft.
Mit dem Arbeitgeber wurde damals (2007) eine Zusatzvereinbarung geschlossen das
ich das Geld zurückzahlen muß wenn ich kündige.
Der AG hat mir auch immer brav die Semesterbeitäge und die Fahrkosten (gegen Quittung) bezahlt.

Nun ist der Fall eingetretten: Ich habe einen genialen Job gefunden und auch gleich gekündigt.
Der AG will nun natürlich sein Geld zurück. Das werde ich ihm auch bezahlen.
Jetzt die Frage ob und wie ich diese Kosten, für die ich keine Quittung habe bei er Lohnsteuer anrechnen kann?
Ich muß sicherlich den Ag dazubringen mir eine Rechnung für die Kosten auszustellen.
Reicht das ganze schon?
Habe ich bei der Steuer damit ein Chance???
Ich bitte um euren Rat.

Danke

Toni

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 18:18
von Petz
Ja, das reicht.

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 18:40
von ToniThiele
Danke für die Antwort.

Noch ne andere Frage dazu.
Ich nehme an das Unternehmen hat für die (an mich) gezahlten Gelder auch Förderung bzw. Steuerliche vergünstigungen empfangen. Die werden ja auch nicht das Geld vom Staat verschmähen.
Bekommt der Betrieb nun eventuell Probleme bei einer Überprüfung durch das Finanzamt o.ä.?

Mfg

Toni

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 19:17
von Petz
Das Unternehmen muss natürlich deine Zahlung als Einnahme buchen, das ist ja klar.

Dann gibt's auch keine Probleme mit dem Finanzamt.

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 20:26
von ToniThiele
Und was ist mit Fördermitteln die das Unternehmen empfangen hat und nun das Geld von mir bekommt. Werden dann die Fördermittel nicht hinfällig und müßten zurückgezahlt werden?

Mfg

Toni

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 15. Nov 2010, 20:45
von Petz
keine Ahnung.

Ich kenne mich nur mit Steuern aus, nicht mit Fördermitteln.

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 18. Nov 2010, 11:30
von taxwoman
ToniThiele hat geschrieben:Und was ist mit Fördermitteln die das Unternehmen empfangen hat und nun das Geld von mir bekommt. Werden dann die Fördermittel nicht hinfällig und müßten zurückgezahlt werden?

Mfg

Toni
Bist du Dir sicher, dass das Unternehmen Fördermitteln bekommen hat?

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Verfasst: 6. Dez 2010, 14:50
von pepe
Hallo zusammen,
ich habe fast genau das selbe Problem. Ich habe ebenfalls so einen Vertrag nur habe ich noch keinen neuen Job. Ich werde des Unternehmen erst Mitte 2012 nach dem Studium verlassen und muss dann ca. 15000 Euro zurückzahlen. Meine Frage: kann das Geld dann auch in vollem Umfang für 2012 abgesetzt werden? Und fahre ich besser, wenn ich den Vertrag jetzt schon auflöse und das Geld von nun an selbst bezahle, oder kann ich getrost bis 2010 warten? Wie sicher ist die Entscheidung vom Gericht: "Das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen hat entschieden: Die Kosten für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung können in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können neben den Studiengebühren auch alle Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Arbeitsmittel veranschlagt werden."

Vielen Dank!!