Verlustvor-/rücktrag und Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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yves
Beiträge: 3
Registriert: 10. Nov 2010, 20:03

Verlustvor-/rücktrag und Werbungskosten

Beitrag von yves »

Guten Tag zusammen,

ich hoffe dass ich in dieser Abteilung richtig bin, da ich bezüglich des Steuerrechtes doch eher Leihe bin. Ich würde mich über Ideen zu folgendem theoretischen Fall sehr freuen:

Annahme:
- Ein AN verdiene von 01-09/2009 insgesamt ca 22500 EUR brutto
- Steuerabzüge ca 3900 EUR
- Sozialversicherungsabzüge ca 4600 EUR

Danach besuche dieser eine 2 jährige Vollzeitfortbildngsmaßnahme. Kosten dafür ca 15000 EUR, die jeweils zu 50% in 2009 und 50% in 2010 bezahlt würden.

Wie sollte diese Person bei der Steuererklärung für 2009 (2010) am sinnvollsten verfahren? Es ist ja möglich, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen. Sowohl Fortbildungsbezogene Kosten (zB Lehrgangskosten, Bücherkosten, Umzugskosten, Fahrtkosten zu Lerngruppen, Familienheimfahrten, Kosten für benötigten Laptop,.....), als auch andere Kosten (Fahrtkosten zur Arbeit in 2009, Krankheits-/Zahnarztkosten, Versicherungen,Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gewerkschaftskosten, Kontoführungsgebühren, wenn ich mich nicht irre sogar die Kosten für "Vorsorgeaufwendungen" = KV,PV,AV [Werden die RV-Kosten auch anerkannt? Im Steuererklärungsformular wird ja nach dem ArbeitGEBERanteil davon gefragt, merkwürdiger Weise...].....)

Nun würde mich interessieren:

1) Welche Kosten (oben sind ja nur ein paar wenige in Klammern genannt) sind alle absetzbar? Gibt es da so eine Art "Checkliste"?
2) Wären diese alle unter Werbungskosten anzugeben; wenn nicht, wo dann?
3) Sofern das zu versteuernde Einkommen von 2009 durch absetzbare Kosten unter den Freibetrag (7834 EUR für 2009 ???) gesenkt würde, bekäme der AN die gesamten gezahlten Steuerabzüge (o.g. ca 3900 EUR) zurück, korrekt?
3a) Wenn so viele Kosten geltend gemacht werden könnten, dass das zu versteuernde Einkommen von 2009 nicht nur bis zum, sondern sogar noch unter den Freibetrag gesenkt werden könnten, wie ginge es dann weiter? Käme es dann bereits ab Erreichen des Freibetrages (7834 EUR) zum Verlustvor-/Rücktrag, oder müsste das das zu versteuernde Einkommen erst auf 0 gesenkt werden? Konkreter: Müsste man Werbungskosten in Höhe von über (22500-7834=)14666 EUR, oder über 22500 EUR angeben, damit es zum Verlustvor-/Rücktrag käme?
3b) Weiterhin: Würde man aus 2009 einen überschüssigen Verlust nach 2010 vortragen, in diesem Jahr aber ein Einkommen von 0 haben da man wegen des Vollzeitlehrgangs nicht arbeitet, würde dieser von 2009 nach 2010 vorgetragene Verlust (da er ja gegen kein Einkommen gegengerechnet werden könnte) bei der Steuererklärung 2010 (Wo weitere Werbungskosten abgesetzt würden, da diese ja auch in diesem Jahr entstehen) nach 2011 weitergetragen werden, oder verfällt der Vortrag von 2009 in 2010, und nur die 2010 entstehenden Werbekosten könnten nach 2011 weitergetragen werden?
3c) Wonach richtet es sich, ob es zum Vor- oder Rücktrag kommt, was wäre sinnvoller?
3d) Zählen Bafög(Zuschussanteil), Wohngeld, Stipendien als Einkommen im steuerlichen Sinne?
3e) Wirkt sich der Bafög(Kreditanteil, der später ja zurückgezahlte werden muss), als negatives Einkommen = Mindernd für das zu versteuernde Einkommen aus? Wenn ja; im Jahr des Auszahlung oder erst wenn man es zurückzahlt?

Ich glaube, das wäre im Moment meine hypothetischen Fragen. Wenn mir noch etwas einfällt, schreibe ich das noch dazu. Über Meinungen, Anregungen etc zu diesem Beispielfall würde ich mich freuen!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlustvor-/rücktrag und Werbungskosten

Beitrag von Petz »

Ein rück- oder vortragsfähiger Verlust entsteht nur, wenn die Werbungskosten höher sind als der Bruttoarbeitslohn in Höhe von 22.500 €.

Zu den WK gehören nicht Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
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