Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wie lange (also in Jahren) kann ich Einrichtungsgegenstände bei meinem Zweitwohnsitz angeben? Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung?
ZusatzInfo:
Die restlichen Kosten (Miete etc.) für den Zweitwohnsitz wurden vom Finanzamt bereits 2 Jahre lang schon anerkannt und letztes Mal bereits auch ein Teil von angegebenen Einrichtungsgegenständen.
Danke für Eure Antworten.