Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
E1986
Beiträge: 3
Registriert: 24. Okt 2019, 08:46

Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Beitrag von E1986 »

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand können bei einem Kauf einer Immobilie zur Vermietung (keine Eigennutzung) u.a. die Maklergebühren steuerlich abgesetzt werden.

Meine Frage bezieht sich auf die Zuordnung der "Kosten" zum Steuerjahr, wenn der Kauf um den Jahreswechsel herum geschieht.
Wenn z.B. den Kaufvertrag am 30.12.2019 unterzeichnet, die Maklergebühren aber erst z.B. am 20.01.2020 bezahlt werden, in welchem Steuerjahr kann ich diese dann ansetzen?

Welche "Kaufprozessschritt" mit seinem Datum ist hier maßgeblich?

Für mich gibt es hier vier "Meilensteine":

1. Unterzeichnung Kaufvertrag
2. Rechnungsstellung durch Makler
3. Bezahlung der Maklergebühren
4. Inkrafttreten Kauf wenn alle Bedingungen erfüllt

Die Schritte müssen nicht in einem Steuerjahr liegen? Welcher ist daher bestimmend für die Zuordnung zu einem Steuerjahr?

Vermutlich gibt es da einen ganz simplen Grundsatz, den ich aber nicht zusammen bekomme. Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar!

Danke vorab und Gruß
Eric
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Beitrag von Tom998 »

Maklergebühren sind Anschaffungsnebenkosten wie auch zB. die Grunderwerbsteuer und fließen in die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA (ohne Anteil Grund und Boden) ein. Sie sind nicht sofort voll abzugsfähig.
E1986
Beiträge: 3
Registriert: 24. Okt 2019, 08:46

Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Beitrag von E1986 »

Hallo,

danke erst mal für deine Antwort.

Das widerspricht dem was ich mehrfach gelesen habe, siehe u.a. hier (2. Punkt):

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklergebuehren-steuerlich-absetzen.html

Welche Aufwendungen beim Immobilienerwerb (keine Eigennutzung, zur Vermietung) können dann sofort steuerlich abgesetzt werden?
Es gibt ja noch die Kosten für den Notar, Kosten für die Grundbucheintragung, die Grunderwerbssteuer, etc.

Danke und Gruß
Eric
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Beitrag von Tom998 »

Das widerspricht dem was ich mehrfach gelesen habe, siehe u.a. hier (2. Punkt):
Dann müssen Sie nochmal lesen:
Auch als Käufer können Sie die Kosten für die Maklergebühren nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Anschaffungsnebenkosten gehören. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Sie das Haus oder die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern das Objekt nach dem Kauf vermieten. Dann gehört die Maklerprovision nämlich zu den Gesamtanschaffungskosten und wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Welche Aufwendungen beim Immobilienerwerb (keine Eigennutzung, zur Vermietung) können dann sofort steuerlich abgesetzt werden?
Alles, was mit der Finanzierung zu tun hat, z.B. Grundschuld.
E1986
Beiträge: 3
Registriert: 24. Okt 2019, 08:46

Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren

Beitrag von E1986 »

Danke!
Antworten