Hallo,
nach meinem Kenntnisstand können bei einem Kauf einer Immobilie zur Vermietung (keine Eigennutzung) u.a. die Maklergebühren steuerlich abgesetzt werden.
Meine Frage bezieht sich auf die Zuordnung der "Kosten" zum Steuerjahr, wenn der Kauf um den Jahreswechsel herum geschieht.
Wenn z.B. den Kaufvertrag am 30.12.2019 unterzeichnet, die Maklergebühren aber erst z.B. am 20.01.2020 bezahlt werden, in welchem Steuerjahr kann ich diese dann ansetzen?
Welche "Kaufprozessschritt" mit seinem Datum ist hier maßgeblich?
Für mich gibt es hier vier "Meilensteine":
1. Unterzeichnung Kaufvertrag
2. Rechnungsstellung durch Makler
3. Bezahlung der Maklergebühren
4. Inkrafttreten Kauf wenn alle Bedingungen erfüllt
Die Schritte müssen nicht in einem Steuerjahr liegen? Welcher ist daher bestimmend für die Zuordnung zu einem Steuerjahr?
Vermutlich gibt es da einen ganz simplen Grundsatz, den ich aber nicht zusammen bekomme. Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar!
Danke vorab und Gruß
Eric
Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren
Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren
Maklergebühren sind Anschaffungsnebenkosten wie auch zB. die Grunderwerbsteuer und fließen in die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA (ohne Anteil Grund und Boden) ein. Sie sind nicht sofort voll abzugsfähig.
Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren
Hallo,
danke erst mal für deine Antwort.
Das widerspricht dem was ich mehrfach gelesen habe, siehe u.a. hier (2. Punkt):
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklergebuehren-steuerlich-absetzen.html
Welche Aufwendungen beim Immobilienerwerb (keine Eigennutzung, zur Vermietung) können dann sofort steuerlich abgesetzt werden?
Es gibt ja noch die Kosten für den Notar, Kosten für die Grundbucheintragung, die Grunderwerbssteuer, etc.
Danke und Gruß
Eric
danke erst mal für deine Antwort.
Das widerspricht dem was ich mehrfach gelesen habe, siehe u.a. hier (2. Punkt):
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklergebuehren-steuerlich-absetzen.html
Welche Aufwendungen beim Immobilienerwerb (keine Eigennutzung, zur Vermietung) können dann sofort steuerlich abgesetzt werden?
Es gibt ja noch die Kosten für den Notar, Kosten für die Grundbucheintragung, die Grunderwerbssteuer, etc.
Danke und Gruß
Eric
Re: Richtiges Steuerjahr für Absetzbarkeit v. Maklergebühren
Dann müssen Sie nochmal lesen:Das widerspricht dem was ich mehrfach gelesen habe, siehe u.a. hier (2. Punkt):
Auch als Käufer können Sie die Kosten für die Maklergebühren nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Anschaffungsnebenkosten gehören. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Sie das Haus oder die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern das Objekt nach dem Kauf vermieten. Dann gehört die Maklerprovision nämlich zu den Gesamtanschaffungskosten und wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Alles, was mit der Finanzierung zu tun hat, z.B. Grundschuld.Welche Aufwendungen beim Immobilienerwerb (keine Eigennutzung, zur Vermietung) können dann sofort steuerlich abgesetzt werden?