Hallo,
ich arbeite normalerweise Vollzeit als Angestellter in Berlin, ich war die vergangenen Monate über jeweils ein verlängertes Wochenende in Mannheim, um da neben meiner Tätigkeit in Berlin zu vertreten.
Auch die Beschäftigung in Mannheim war als Angestellter.
Kann ich meine Fahrtkosten (Kilometerpauschale) für jeden Einsatz als Werbungskosten absetzen? Oder ist dies ausschließlich für die erste Tätigkeit möglich?
Falls das Absetzen möglich ist, was brauche ich als Nachweis dafür ?
Vielen Dank und beste Grüsse aus Berlin
Fahrtkosten für 2. Tätigkeit in einer anderen Stadt
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Re: Fahrtkosten für 2. Tätigkeit in einer anderen Stadt
Kann ich meine Fahrtkosten (Kilometerpauschale) für jeden Einsatz als Werbungskosten absetzen? Oder ist dies ausschließlich für die erste Tätigkeit möglich? Es ist genau anders herum - für die erste Tätigkeitsstätte ist die Entfernungspauschale reserviert, also 30 Cent pro Entfernungskilometer. Und für alles andere (Dienstreise, Zweitjob etc.) ist die Kilometerpauschale da - 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.