Ich studiere im Moment und arbeite nicht, deshalb habe ich eine NV-Bescheinigung. Dieses und letztes Jahr waren ETF-mäßig sehr gut bei mir also habe ich einiges an Gewinn realisiert um davon zu profitieren, dass ich im Moment darauf keine Steuern zahlen muss.
Nun meine Frage: Da ich im Master studiere kann ich (Wenn ich es richtig verstehe auch nachträglich) einige Ausgaben (Semesterbeitrag, Fahrkosten, Laptop,...) als Werbungskosten mittels Verlustvortrag absetzen wenn ich später Geld verdiene. Wie ist das mit den Jahren in denen ich Gewinne gemacht habe, die aber nicht über die ~9744€ Grenze hinausgingen also nicht versteuert wurden, kann ich hier trotzdem etwas absetzen oder wird dann gesagt "da mehr Gewinne als Ausgaben kein Verlust -> kein Verlustvortrag".
Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten
Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten
Natürlich wird auch Einkommen unter dem Grundfreibetrag mit den Werbungskosten verrechnet.
Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten
Vielen Dank für die Antwort. Und wie ist das wenn ich angenommen in einem Jahr 3000€ Werbungskosten hatte und kein Einkommen. Und dann im nächsten Jahr 3000€ Einkommen und keine Werbungskosten. Wird dann der Verlustvortrag aus dem ersten Jahr direkt aufgebraucht obwohl sowieso keine Steuern zu zahlen wären oder bleibt der bestehen?
Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten
Der wird aufgebraucht und verpufft so wirkungslos, und eine Verschiebung in ein späteres Jahr ist nicht möglich.
Passiert auch oft, wenn der erste Job nach dem Studium erst relativ spät im Kalenderjahr angetreten wird - die
Einkünfte des Jahres sind dann nicht oder nur sehr gering steuerpflichtig, werden aber in vollem Umfang gegen
eventuelle Verlustvorträge aufgerechnet.
Passiert auch oft, wenn der erste Job nach dem Studium erst relativ spät im Kalenderjahr angetreten wird - die
Einkünfte des Jahres sind dann nicht oder nur sehr gering steuerpflichtig, werden aber in vollem Umfang gegen
eventuelle Verlustvorträge aufgerechnet.
Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten
Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen. Dann weiß ich, dass ich mir die Mühe nicht zu machen brauche Steuererklärungen für die Jahre zu machen.