Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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elelbaba
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Registriert: 7. Dez 2021, 22:52

Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Beitrag von elelbaba »

Ich studiere im Moment und arbeite nicht, deshalb habe ich eine NV-Bescheinigung. Dieses und letztes Jahr waren ETF-mäßig sehr gut bei mir also habe ich einiges an Gewinn realisiert um davon zu profitieren, dass ich im Moment darauf keine Steuern zahlen muss.

Nun meine Frage: Da ich im Master studiere kann ich (Wenn ich es richtig verstehe auch nachträglich) einige Ausgaben (Semesterbeitrag, Fahrkosten, Laptop,...) als Werbungskosten mittels Verlustvortrag absetzen wenn ich später Geld verdiene. Wie ist das mit den Jahren in denen ich Gewinne gemacht habe, die aber nicht über die ~9744€ Grenze hinausgingen also nicht versteuert wurden, kann ich hier trotzdem etwas absetzen oder wird dann gesagt "da mehr Gewinne als Ausgaben kein Verlust -> kein Verlustvortrag".
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Beitrag von muemmel »

Natürlich wird auch Einkommen unter dem Grundfreibetrag mit den Werbungskosten verrechnet.
elelbaba
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2021, 22:52

Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Beitrag von elelbaba »

Vielen Dank für die Antwort. Und wie ist das wenn ich angenommen in einem Jahr 3000€ Werbungskosten hatte und kein Einkommen. Und dann im nächsten Jahr 3000€ Einkommen und keine Werbungskosten. Wird dann der Verlustvortrag aus dem ersten Jahr direkt aufgebraucht obwohl sowieso keine Steuern zu zahlen wären oder bleibt der bestehen?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Beitrag von Severina »

Der wird aufgebraucht und verpufft so wirkungslos, und eine Verschiebung in ein späteres Jahr ist nicht möglich.

Passiert auch oft, wenn der erste Job nach dem Studium erst relativ spät im Kalenderjahr angetreten wird - die
Einkünfte des Jahres sind dann nicht oder nur sehr gering steuerpflichtig, werden aber in vollem Umfang gegen
eventuelle Verlustvorträge aufgerechnet.
elelbaba
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2021, 22:52

Re: Zweitstudium Verlustvortrag Werbungskosten

Beitrag von elelbaba »

Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen. Dann weiß ich, dass ich mir die Mühe nicht zu machen brauche Steuererklärungen für die Jahre zu machen.
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