Hallo,
Ich bin Freiberufler ( Ingenieurbüro) und habe aktuelle 4 angestellte Minijobber.
Jetzt baue ich ein Haus zur Vermietung für 1mio Euro.
Hierzu möchte ich gerne einige Leute einstellen welche arbeiten am Haus verrichten. Zb. Trockenbau oder malern.
Wie kann ich diese Leute anstellen, bezahlen und dann die Ausgaben für das neu zu bauende Haus geltend machen?
Unter mir als freiberufler einstellen und Rechnung schreiben geht ja sicher nicht?
Bauhelfer einstellen für Mietobjekt
Re: Bauhelfer einstellen für Mietobjekt
Eine Aufteilung nach Einkunftsarten gibt es nur bei der Ertragssteuer! Genauso, wie die Vermietung später zur gesamten umsatzsteuerlichen Unternehmn gehört, gehört der Lohnaufwand zum lohnsteuerlichen "Gesamt"-Arbeitgeber!hegi hat geschrieben: Wie kann ich diese Leute anstellen, bezahlen und dann die Ausgaben für das neu zu bauende Haus geltend machen?
Unter mir als freiberufler einstellen und Rechnung schreiben geht ja sicher nicht?
Der Gesamtaufwand, also Lohn, abzuführende ArbN- und ArbG-Anteile an den SozVers., BG-Beitrag, etc. stellen Herstellungskosten des neuen Gebäudes dar und können nur nach Fertigstellung über die AfA geltend gemacht werden.hegi hat geschrieben: Wie kann ich diese Leute anstellen, bezahlen und dann die Ausgaben für das neu zu bauende Haus geltend machen?
Da es sich um Bautätigkeit handelt, sollte man sich natürlich darüber bewusst sein, dass auch schnell der Zoll in Form der FKS auf der Baustelle auftauchen und entsprechende Kontrollen durchführen kann.
Ich persönlich würde mir das übrigens nicht antun wollen! Neben möglichen finanziellen Risiken, wie z.B. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, etc., würde ich auch ungern auf mögliche Gewährleistungsansprüche verzichten!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Bauhelfer einstellen für Mietobjekt
Also kann ich die Arbeiter ganz normal von meinem Lohnbüro anmelden lassen?
Es handelt sich um Freunde von mir. Daher sehe ich keine Risiken.
Um das Ganze rechtlich sauber zu machen will ich sie ja offiziell anmelden.
Wird dann einfach die lohnabrechnung bei der Ermittlung der Herstellkosten herangezogen?
Es handelt sich um Freunde von mir. Daher sehe ich keine Risiken.
Um das Ganze rechtlich sauber zu machen will ich sie ja offiziell anmelden.
Wird dann einfach die lohnabrechnung bei der Ermittlung der Herstellkosten herangezogen?