Kfw Zuschuss

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Paula11
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Kfw Zuschuss

Beitrag von Paula11 »

Guten Morgen, ich habe eine Frage zur steuerlichen Angabe eines Kfw Zuschusses. Folgender Sachverhalt:

Unser Kfw Zuschuss wurde 2020 beantragt. Die Maßnahme wurde 2020 ca. zur Hälfte fertiggestellt. Die vollständige Fertigstellung steht im Sommer 2021 aus. Da werden dann die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.

1. Frage: Kann ich die Handwerkerleistungen für 2020 trotzdem ansetzen und in 2021 die Handwerkerleistungen mit dem Kfw Zuschuss verrechnen, wenn ich das Geld dann auch im gleichen Veranlagungsjahr erhalten habe?

2. Frage: ziehe ich den Kfw Zuschuss einfach von dem Rechnungsbetrag ab oder kann ich die Rechnungen gar nicht ansetzen also auch nicht in 2020 (was ich leider schon getan habe)

Vielen Dank!!!!!!!
taxpert
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Re: Kfw Zuschuss

Beitrag von taxpert »

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um §35a EStG handelt!

Du kannst die Aufwendungen gar nicht steuerlich geltend machen, da sie öffentlich gefördert sind!

Soweit Du sie bereits für 2020 wegen Unkenntnis geltend gemacht hast, ist die abgegebene Steuererklärung zu berichtigen, §153 AO. Kommt man der Berichtigungspflicht nicht unverzüglich nach, ist der Straftatbestand der vollendeten Steuerhinterziehung verwirklicht.

taxpert
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Paula11
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Re: Kfw Zuschuss

Beitrag von Paula11 »

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt.
Ich will nicht den Zuschuss für energetische Sanierung geltend machen, sondern die dazugehörigen Handwerkerrechnungen.
Meine Frage ist also wie muss ich mit einer durch die Kfw bezuschussten Handwerkerrechnung umgehen. Ein Teil der Rechnungen wurden 2020 fällig und von mir in die Steuererklärung aufgenommen, ein anderer Teil 2021. Den Zuschuss erhalten wir ebenfalls irgendwann im Laufe 2021.
taxpert
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Re: Kfw Zuschuss

Beitrag von taxpert »

Paula11 hat geschrieben: Meine Frage ist also wie muss ich mit einer durch die Kfw bezuschussten Handwerkerrechnung umgehen.
Und nochmal! Entweder Förderung über KfW ODER steuerlich im Rahmen §35a EStG (Handwerker Leistungen) geltend machen! Eine Doppelförderung wäre Steuerhinterziehung!

Oder wird die Immo vermietet? Dann stellt Zahlung der KfW Einnahme dar.

taxpert
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