Liebe Community,
ich bin aktuell Student im Master-, d.h. Zweitstudium und setze deshalb meine Unterkunftskosten am Studienort in Form der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ab. Nun war ich im letzten Jahr gezwungen innerhalb meines Studienortes umzuziehen, da der alte Mietvertrag ausgelaufen ist und nicht verlängerbar war. Tritt nach diesem Umzug im selben Ort die 3-Monats-Regel für den Verpflegungsmehraufwand in Kraft?
Viele Grüße!