Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MintStudent
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Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von MintStudent »

Hallo,

ich wollte einen Verlustvortrag geltend machen wie in dem Blog beschrieben. https://magazin.jobmensa.de/die-steuere ... ten-lohnt/

Das verlinkte Tool studentensteuererklaerung.de ist richtig teuer, also habe ich exakt die gleichen Sachen, die bei der Seite als Pauschale abgerechnet werden, in ein normales Steuertool eingegeben und das zum Finanzamt geschickt.

Nun kam die Antwort dass "dem Antrag nicht entsprochen werden kann, da die Berufsausbildung nicht zu negativen Einkünften führt, die eine Verlustfeststellung begründet"

Ich wohne in keiner Studentenstadt und denke die Bearbeiterin kannte dieses Vorgehen noch nicht. Schließlich ist jenes vorgehen das gesamte Geschäftsmodell von studentensteuer.de .
Eigentlich sollte das doch annerkannt werden.

Was könnte ich falsch gemacht haben? Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Zuletzt geändert von MintStudent am 25. Mär 2017, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
schlauelia
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Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von schlauelia »

unsere Steuergesetze gelten für ganz Deutschland und sind nicht nur bei Finanzämtern von "Studentenstädten" ( welche immer das sein sollen) bekannt und werden auch so angewandt.
Wenn "studentensteuer.de" so teuer ist, dann sollte man sich auch da Rat holen, wenn etwas nicht anerkannt wird.

Ansonsten steht immer eine Rechtsbehelfsbelehrung auf einem Ablehnungsbescheid: als ehemaliger Student sollte man das schaffen zu befolgen oder zu erkennen, dass die Ablehnung berechtigt ist.

Lia
muemmel
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Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von muemmel »

Was könnte ich falsch gemacht haben? Keine Ahnung - Sie könnten uns ja mal verraten, ob es um die Erst- oder Zweitausbildung geht, welche Einnahmen es gab und welche Ausgaben.
MintStudent
Beiträge: 3
Registriert: 21. Mär 2017, 23:14

Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von MintStudent »

Vielen Dank für die Antwort, sorry für die naiven Fragen, das ist dass erste mal das ich etwas mit Steuern zu tun habe.
schlauelia hat geschrieben: Wenn "studentensteuererklaerung.de" so teuer ist, dann sollte man sich auch da Rat holen, wenn etwas nicht anerkannt wird.
Ich habe das Tool ja nicht gekauft, sondern wollte deren Vorgehen mit Quicken durchführen.
muemmel hat geschrieben:Was könnte ich falsch gemacht haben? Keine Ahnung - Sie könnten uns ja mal verraten, ob es um die Erst- oder Zweitausbildung geht, welche Einnahmen es gab und welche Ausgaben.
Es ist meine Erstausbildung und ich wollte für das erste Semester einen Verlustvortrag geltend machen.
In dem ersten Semester hatte ich keine Einnahmen.

Für die Ausgaben habe mich an studentensteuererklaerung.de orientiert und folgende Pauschale mit Hilfe von Quicken angeben: (siehe https://studentensteuererklaerung.de/faq#2_8)
Arbeitsmittelpauschale: 55 Euro pro Semester
Pauschale für Fachliteratur: 40 Euro pro Semester
Fahrtkostenpauschale: 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt (!) => war der größte Anteil und eine entsprechend große Summe
schlauelia hat geschrieben:zu erkennen, dass die Ablehnung berechtigt ist.
Soweit ich das sehe, ist die Ablehnung nicht berechtigt.
schlauelia
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Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von schlauelia »

Erstausbildung nur Sonderausgaben: kein Verlustvortrag: Begründung des FA korrekt!
Lia
muemmel
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Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von muemmel »

Das steht übrigens schon im Link des TE: Fürs Erststudium kannst du keine Werbungskosten, sondern nur Sonderausgaben abziehen. Aber auch das rentiert sich in Einzelfällen. Und Sie gehören halt nicht zu den Einzelfällen...
Übrigens ist es sehr gut, daß Sie sich jetzt schon damit befassen - so können Sie sich wenigstens weitere Erklärungen sparen.
MintStudent
Beiträge: 3
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Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von MintStudent »

Variante 4: Verlustvortrag bei Erststudium

Der Bundesfinanzhof (BFH) und der Gesetzgeber streiten sich seit einiger Zeit über die steuerliche Behandlung von Studenten. Möchte unsere Legislative gern den gesetzlichen Rahmen für die Absetzbarkeit eines Studiums eng halten, sehen es die Richter des BFH anders. Sie halten die momentane Lage gar für verfassungswidrig.

Mit dem Aktenzeichen 2 BvL 22-27/14 sind dem Bundesverfassungsgericht sechs Verfahren anhängig, die alle vom BFH kassiert wurden. Mit einer Entscheidung dazu ist nicht vor 2017 zu rechnen. Sollten die Verfassungsrichter jedoch der Meinung des BFH folgen, sind die Kosten deines Erststudiums in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar.

Hauptsache: Einspruch einlegen
Dementsprechend kannst du schon jetzt dein Studium als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Jedoch wird das Finanzamt die Ausgaben für dein Studium nicht als Werbungskosten anerkennen. Was jetzt zählt, ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Mit Hinweis auf die dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren in deinem Einspruch, friert das Finanzamt deinen Fall bis zum endgültigen Urteil der Verfassungsrichter ein.

Entscheiden die Richter zu deinen Gunsten, wird das Finanzamt deine Ausgaben als Werbungskosten anerkennen. Entscheiden sie sich für die Sicht des Gesetzgebers, bleibt dir noch die Möglichkeit, mit deinem Einspruch die Kosten als Sonderausgaben für die jeweiligen Steuerjahre geltend zu machen.
Quelle: https://taxfix.de/steuertipps/kann-ich- ... -absetzen/

Zählen die Pauschalen dort mit rein? https://studentensteuererklaerung.de/faq#2_8 Weil die sind ja weder Werbungskosten, noch Sonderausgaben.

Laut der Quelle lohnt sich also ein Einspruch?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studentensteuer Erklärung abgelehnt - was jetzt

Beitrag von muemmel »

Weil die sind ja weder Werbungskosten, noch Sonderausgaben. Na sicher sind das Sonderausgaben.

Laut der Quelle lohnt sich also ein Einspruch? Er könnte sich irgendwann lohnen - das hängt von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes ab.
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