Hallo zusammen,
habe vor fast 2 Jahren meinen Erstwohnsitz auf das Haus meiner Eltern umgemeldet, da ich in meiner Wohnung größere Sanierungsarbeiten durchgeführt habe und deshalb wenige Monate bei meinen Eltern gewohnt habe.
Die Wohnung habe ich als Zweitwohnsitz gemeldet.
Nach nur 2 Monaten war ich wieder in meiner Wohnung, habe aus Bequemlichkeit aber nicht meinen Erstzwohnsitz auf meine Wohnung geändert.
Nun würde ich gerne die Einkommensteuererklärung für 2015 u. 16 machen.
Der Wohsitz meiner Eltern ist quasi direkt an meinem Arbeitsplatz.
Korrekt wäre aber natürlich die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte für 10 Monate in 15 und 12 Monate in 16 anzugeben.
Ich weiß, dass ich eigentlich verpflichtet bin, meinen Erstwohnsitz dort zu melden, wo ich mich hauptsächlich aufhalte. Ich werde dies auch in kürze Nachholen (natürlich ohne Anzugeben, seit wann ich wieder in meiner Wohnung lebe)
Wenn ich allerdings die Einkommensteuererklärung korrekt mache, wird offensichtlich, dass ich versäumt habe micht umzumelden.
Kann dies Konsequenzen für mich haben? Sollte ich besser auf die Entfernungspauschale verzichten?
Oder juckt das das Finanzamt nicht?
Grüße
YQSyzQid2qQNHqhUbQht
Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz
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Re: Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz
Oder juckt das das Finanzamt nicht? Dem Finanzamt kommt es auf die "tatsächlichen" Verhältnisse an, die oft von den Meldeverhältnissen abweichen. Und m. W. nach melden die nichts an die Meldeämter, die für die Verfolgung des vorliegenden Meldevergehens zuständig wären.
natürlich ohne Anzugeben, seit wann ich wieder in meiner Wohnung lebe Da bedarf es aber der Bestätigung des Wohnungsgebers, d. h., des Vermieters - ob der für Sie lügt?
natürlich ohne Anzugeben, seit wann ich wieder in meiner Wohnung lebe Da bedarf es aber der Bestätigung des Wohnungsgebers, d. h., des Vermieters - ob der für Sie lügt?
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Re: Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz
Ich bin Eigentümer
Re: Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz
Nun ja - das erleichtert hier manches...